„Dass sich die Wohnbaureferenten in Rust mit der Zukunft des leistbaren Wohnens beschäftigen, ist grundsätzlich positiv. Auch den Überlegungen zu einer Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes können wir Freiheitliche in weiten Teilen beitreten“, erklärt FPÖ-Klubobmann Christian Ries.
Für Ries fehlt allerdings ein entscheidender Schritt: Die vollständige Zweckwidmung des Wohnbauförderungsbeitrags. „Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten jeweils einen Beitrag von 0,5 Prozent der Beitragsgrundlage zur Wohnbauförderung. Da sollte es doch selbstverständlich sein, dass diese Gelder auch tatsächlich und zur Gänze dem Wohnbau zugutekommen. Niemand versteht, warum eine Abgabe, die ausdrücklich für die Wohnbauförderung eingehoben wird, irgendwo in allgemeinen Budgetlöchern verschwinden darf.“
Die FPÖ habe deshalb bereits im Burgenländischen Landtag einen entsprechenden Antrag eingebracht, der eine hundertprozentige Zweckwidmung dieser Mittel oder andernfalls die Abschaffung des Beitrags fordert.
„Wer den sozialen Wohnbau ernsthaft stärken und Wohnen wieder leistbarer machen will, muss zuerst sicherstellen, dass die dafür eingehobenen Mittel auch dort ankommen, wo sie hingehören. Wo Wohnbauförderung draufsteht, muss auch Wohnbauförderung drinnen sein!“, so Ries abschließend.
19. Oktober 2026
Wo Wohnbauförderung draufsteht, muss auch Wohnbauförderung drinnen sein!
FPÖ-Klubobmann Ries begrüßt die Beratungen der Wohnbaureferenten in Rust, fordert aber eine konsequente Zweckbindung des Wohnbauförderungsbeitrags