„Was nicht in das politische Wunschbild der SPÖ passt, wird offenbar so lange ausgelegt, bis es passend erscheint“, kritisiert FPÖ-Klubobmann und Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss Christian Ries die jüngsten Aussagen von SPÖ-Klubobmann Roland Fürst. Fürst versuche, das Ergebnis des Untersuchungsausschusses als Bestätigung der eigenen Rechtsmeinung darzustellen. Diese Interpretation werde jedoch weder den Berichten noch den weiterhin offenen rechtlichen Fragen gerecht.
„Kollege Fürst sollte den Bericht des Verfahrensrichters und den Fraktionsbericht der FPÖ vollständig lesen, bevor er sein persönliches Wunschdenken zum offiziellen Ausschussergebnis erklärt. Zum Abschluss des Untersuchungsausschusses waren wesentliche Rechtsfragen weiterhin ungeklärt und mehrere Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Eine politische Aussendung der SPÖ ersetzt weder ein Gericht noch eine rechtskräftige Erkenntnis“, stellt Ries fest.
„Dass sich die SPÖ in dieser Angelegenheit selbst ein politisches Unbedenklichkeitszeugnis ausstellt, ist ein Schlag ins Gesicht rechtsstaatlicher Grundsätze.
Besonders problematisch ist, dass das Land Burgenland in dieser Angelegenheit in einer Doppelrolle auftritt: Einerseits ist es selbst als potenzieller Käufer wirtschaftlich am Ausgang des Verfahrens interessiert, andererseits übt es über die zuständige Landesbehörde gleichzeitig die behördliche Aufsicht aus. Damit kontrolliert und beurteilt letztlich jene Seite den Sachverhalt, die selbst konkrete Interessen verfolgt. Diese Konstellation steht jedenfalls in einem erheblichen Spannungsverhältnis zum rechtsstaatlichen Grundsatz „nemo iudex in causa sua“ – niemand darf Richter in eigener Sache sein. Wer selbst am Verhandlungstisch sitzt und wirtschaftliche Ziele verfolgt, kann nicht zugleich glaubwürdig den unabhängigen Schiedsrichter geben, betont Ries.
Der Untersuchungsausschuss habe vielmehr strukturelle Schwächen in der Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen sichtbar gemacht. Sowohl der Bericht des Verfahrensrichters als auch der FPÖ-Fraktionsbericht und der Prüfbericht des Burgenländischen Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2026 weisen darauf hin, dass ein laufendes Monitoring sowie einheitliche und nachvollziehbar dokumentierte Prüfstandards fehlen.
Damit sei nicht ausreichend gewährleistet, dass alle gemeinnützigen Bauvereinigungen nach denselben Kriterien überwacht und vergleichbare Sachverhalte auch gleich beurteilt werden. Die laufende Tätigkeit der Aufsicht konzentrierte sich nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme im Wesentlichen auf die Bearbeitung von Ausnahmegeschäften, die Teilnahme an Schlussbesprechungen und die Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts. Eine systematische, eigenständige und regelmäßig dokumentierte Prüftätigkeit war hingegen nicht erkennbar.
Bemerkenswert sei auch die Organisation der Sonderprüfung bei der Neuen Eisenstädter. Das Hauptreferat, in dem die gesetzliche Aufsicht angesiedelt ist, war in die Sonderprüfung nicht eingebunden. Die zuständigen Vertreter waren weder an der Prüfung beteiligt noch wurden sie laufend über Zwischenstände oder das abschließende Ergebnis informiert. Die Sonderprüfung wurde stattdessen durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei durchgeführt.
„Das ist kein Vorwurf an die dort beschäftigten Mitarbeiter. Es zeigt aber durchaus, welche fachliche Rolle man der eigenen Aufsichtsorganisation offenbar zugedacht hat. Wer die zuständige Fachstelle bei der wichtigsten Sonderprüfung außen vor lässt, vermittelt nicht unbedingt den Eindruck, dass man ihrer Expertise besonderes Vertrauen entgegenbringt“, so Ries.
Die FPÖ fordert daher klare und einheitliche Prüfstandards, ein laufendes Monitoring, nachvollziehbare Prüfpläne und einen geregelten Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Stellen. Die Aufsicht müsse personell und organisatorisch in die Lage versetzt werden, ihren gesetzlichen Auftrag eigenständig und vorbeugend wahrzunehmen.
Gleichzeitig müsse die Landesregierung endlich die Wohnbauförderungsbeiträge wieder zweckbinden. Diese Mittel werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam aufgebracht und sollten daher ausschließlich für den Wohnbau verwendet werden.
Die Experten im Untersuchungsausschuss stellten einen direkten Zusammenhang zwischen Wohnbauförderung, Finanzierungskosten und Miethöhe her. Bei vergleichbaren Projekten können geförderte Finanzierungen die Startmiete um rund vier bis 4,50 Euro pro Quadratmeter senken. Bei einer Wohnung mit 75 Quadratmetern entspricht dies einer möglichen Entlastung von 300 bis 337,50 Euro monatlich.
„Die SPÖ sollte daher keine Ergebnisse verkünden, die in dieser Form weder rechtlich noch sachlich feststehen. Wer offene Verfahren ignoriert und sich die Realität nach den eigenen politischen Interessen zurechtlegt, betreibt keine Aufklärung, sondern politische Selbstbestätigung. Die Fakten verlangen Reformen der Aufsicht und eine Wohnbauförderung, die tatsächlich bei den Mietern ankommt“, so Ries abschließend.
03. August 2026
Was nicht passt, wird passend gemacht – SPÖ-Fürst erklärt Wunschdenken zum Ausschussergebnis
Berichte zeigen strukturelle Schwächen der Wohnbauaufsicht – offene Rechtsfragen lassen sich nicht durch SPÖ-Siegererklärungen beseitigen