Es spießt sich beim Parteienförderungsgesetz zur Wahlkampfkostenobergrenze!
LAbg. KO Johann Tschürtz: „Meinem Gefühl nach der ersten Verhandlungsrunde folgend, dürfte die Prüfung der Parteienförderung durch den Rechnungshof an der nötigen Zweidrittelmehrheit im Landtag scheitern!
Für weitere Kosten-Intransparenz sorgt auch die 5.000 Euro-Freigrenze für einzelne Wahlwerber, in Zahlen gemessen also maximal 540.000 Euro für 108 mögliche Kandidaten pro Partei auf Bezirks- und Landesebene.
Ebenso ist die Bewertung und Umsetzung der Zurechnung zur Wahlkampfkostenobergrenze bei Veranstaltungen der Parteien, als auch der Zeitraum der Wahlwerbung, ins Scheitern geraten! Daraus resultierend hätte die SPÖ-Alleinregierung jede Möglichkeit der intransparenten Überschreitung der Wahlkampf-Obergrenze und jede Möglichkeit unbegrenzt Geld im Wahlkampf auszugeben! Ebenso sind weitere Bestimmungen bezüglich der monetären Bewertung und Zurechnung der Kosten von Personenkomitees völlig offen und unklar!“
Tschürtz abschließend: „Der Fokus müsste auf eine Plakatflächenobergrenze gerichtet werden, überschaubare Richtlinien sind für eine transparente Umsetzung notwendig!“