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25. Mai 2021

Über 430 Ansuchen zum Papamonat im Jahr 2020 abgelehnt

Anfrage der FPÖ belegt Mängel und Intransparenz des Familienzeitbonusgesetzes.

Bereits im Februar dieses Jahres machte die FPÖ-ND auf einen Missstand im Familienzeitbonusgesetz aufmerksam. Einem Jungvater wurde damals per Bescheid mitgeteilt, dass sein im Oktober verbrachter Papamonat nicht rechtsgültig sei und somit auch nicht finanziell abgegolten werden kann. Begründet wurde dies damit, dass die 182-tägige Erwerbstätigkeit vor Bezugsbeginn durch den – erzwungenen! – dreimonatigen Assistenzeinsatzes aufgrund der Coronakrise nicht gegeben war. Dies, obwohl der Geschädigte niemals arbeitslos war und bereits seit 2016 bei seinem derzeitigen Dienstgeber beschäftigt ist.

Während der Betroffene mittlerweile auch die Volksanwaltschaft eingeschaltet hat, richtete die FPÖ eine parlamentarische Anfrage an die zuständige Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab.

Wie die Anfragebeantwortung nun belegt, weist das zuständige Familienzeitbonusgesetz nicht nur ungerechte Mängel in Bezug zum 182-Tages-Passus auf, sondern offenbart auch eine offenkundige Intransparenz.

So wurden allein im Jahr 2020 über 430 Ansuchen zum Papamonat abgelehnt. Genauere Angaben zu den Ablehnungen konnten allerdings nicht beantwortet werden. Ebenso wenig konnte beantwortet werden, wieviele dieser negativen Bescheide sich auf eine Unterbrechung des 182-tägigen Erwerbszeitraumes zurückführen lassen können.

Unzufrieden mit den Ergebnissen der Anfragebeantwortung zeigt sich auch BezPO Mario Jaksch: „Eine lapidare Feststellung, dass nicht erfüllte Erwerbstätigkeitserfordernisse im Sinne des Familienzeitbonusgesetzes bescheidmäßig abzulehnen sind, ist vor allem mit Blick auf den ganz konkreten gegenständlichen Fall ein Hohn.  Das Familienzeitbonusgesetz in der vorliegenden Fassung gehört offensichtlich evaluiert und adaptiert, da es derzeit zu einer ganz eindeutigen Benachteiligung aller Präsenzdienst- und Ausbildungsdiensttätigkeiten kommt, welche nach aktueller Gesetzeslage anderen Nichterwerbstätigkeiten gleichgestellt sind.“

Konsequenterweise arbeitet die FPÖ bereits an der Ausarbeitung eines Antrages, der zum Ziel haben soll, dass die Leistung eines Assistenzeinsatzes oder ähnlichen nicht den 182-tägigen Erwerbszeitraum zur Inanspruchnahme des Papamonats unterbrechen kann.

„Ich bin froh, dass wir in Zusammenarbeit mit unserem Parlamentsklub am besten Wege sind diese Ungerechtigkeit zu beseitigen“, so Jaksch, der sich für die Zukunft aber noch viel mehr von einer vernünftigen österreichischen Familienpolitik erhofft: „Die Beseitigung von Ungerechtigkeiten im Familienzeitbonusgesetz kann nur ein erster Schritt sein. Man braucht den Blick nur hinüber in unserer Nachbarland Ungarn schweifen lassen, um gezeigt zu bekommen, was noch alles möglich ist, wenn man Familienpolitik wirklich ernst nimmt. Von gezielten finanziellen Förderungen bis zu lebenslangen Steuererleichterungen spannt sich bei unseren Nachbarn der familienpolitische Bogen, der bereits auch erste, statistisch belegbare Erfolge zum Beispiel bei der Geburtenrate aufweisen kann.“

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