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19. Februar 2026

Strukturelle Fragen zur gesetzlichen Aufsicht bleiben offen

Der erste Befragungstag im Untersuchungsausschuss zur Kontrolle der Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen im Burgenland, insbesondere zur Neuen Eisenstädter, hat aus Sicht von FPÖ-Klubobmann Christian Ries grundlegende Fragen zur Ausübung der gesetzlichen Aufsicht aufgeworfen. „Ich halte ausdrücklich fest: Unsere Kritik richtet sich nicht gegen die Auskunftspersonen persönlich. Sie haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten ausgesagt. Aber ihre Aussagen machen deutlich, dass es strukturelle Unklarheiten gibt, die den Kern des gesetzlichen Aufsichtsauftrages betreffen“, so Ries.

Die zuständige Abteilungsleiterin, der die Dienstaufsicht über die Prüfungen der gemeinnützigen Bauvereinigungen obliegt, konnte weder zum konkreten Prüfablauf im Fall der Neuen Eisenstädter noch zum generellen Prozedere ihrer Abteilung umfassend Auskunft geben. Nach ihrem Wissen gebe es keine verbindliche Dienstanweisung oder keinen Leitfaden zur Durchführung solcher Prüfungen. „Gerade bei der Aufsicht nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz braucht es nachvollziehbare, einheitliche und dokumentierte Abläufe. Wenn unklar ist, nach welchen Standards geprüft wird, stellt sich die Frage, ob die Aufsicht so ausgeübt wurde, wie es der Gesetzgeber vorsieht“, betont Ries.

Zusätzlich wurde bekannt, dass die Prüfung der Neuen Eisenstädter der zuständigen Abteilung entzogen und von der Gruppenleiterin an sich gezogen wurde. Eine klare Begründung für diese Änderung der Zuständigkeit konnte nicht gegeben werden. Ebenso offen blieb, warum eine Sonderprüfung durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei beauftragt wurde und nach welchen Kriterien diese Entscheidung getroffen wurde. „Die Beiziehung externer Stellen ist rechtlich möglich, sie muss aber nachvollziehbar begründet sein. Wenn selbst auf Nachfrage keine klare Erklärung vorliegt, ist das aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch“, so Ries.

Besonders auffällig sei auch der zeitliche Ablauf: Ein 176 Seiten umfassender Sonderprüfungsbericht langte ein, und noch am selben Tag wurde ein Bescheid zur Einsetzung eines Regierungskommissars erstellt, unterzeichnet und in Rechtskraft gesetzt. „Ein derart umfangreicher Bericht erfordert üblicherweise eine sorgfältige rechtliche Würdigung. Ob diese in der gebotenen Tiefe erfolgen konnte, ist eine berechtigte Frage, die weiter zu klären sein wird“, erklärt Ries.

Kritisch sieht die FPÖ zudem den Umgang mit dem Sonderprüfungsbericht im Untersuchungsausschuss. Obwohl dieser Bericht seit 15. Oktober im Haus gewesen sein soll, wurde er den Abgeordneten erst wenige Stunden vor der ersten Befragung zur Einsicht vorgelegt. „Effektive parlamentarische Kontrolle setzt ausreichende Vorbereitung voraus. Wenn zentrale Unterlagen erst am Befragungstag zugänglich gemacht werden, wird die Kontrollfunktion des Landtages faktisch eingeschränkt“, so Ries.

Für den FPÖ-Klubobmann steht nach dem ersten Befragungstag eine grundsätzliche Frage im Raum: „Wurde die gesetzliche Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen – nicht nur im Einzelfall, sondern strukturell – so ausgeübt, wie es im Sinne des Gesetzgebers vorgesehen ist?“ Der Untersuchungsausschuss sei ein verfassungsrechtlich vorgesehenes Kontrollinstrument des Landtages. „Wir werden daher weiterhin sachlich, konsequent und juristisch fundiert darauf drängen, dass diese offenen Fragen vollständig aufgeklärt werden."

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