Die Bestellung von Johannes Stipsits zum neuen Geschäftsführer der WAB Beteiligungen und Risikomanagement GmbH wirft aus Sicht der FPÖ erhebliche Fragen auf. Als Bereichssprecherin für die Landesgesellschaften habe ich im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wissen wollen, ob bereits Gespräche, Vorbereitungen oder Auswahlverfahren für eine mögliche Bestellung laufen. Anstatt diese Fragen zu beantworten, erhielt ich den Hinweis, die angefragte Person sei anhand von Vor- und Nachnamen nicht eindeutig bestimmbar. Nur wenige Tage später wird genau diese Person als neuer Geschäftsführer präsentiert.
„Die Burgenländer haben ein Recht darauf zu erfahren, ob Spitzenfunktionen in landeseigenen Gesellschaften nach objektiven Kriterien oder aufgrund politischer Nähe vergeben werden. Es geht hier nicht um die Person Johannes Stipsits, sondern um die Frage, ob das Auswahlverfahren transparent, nachvollziehbar und fair abgelaufen ist. Wenn von 26 Bewerbern die Rede ist, dann muss auch nachvollziehbar sein, weshalb gerade dieser Bewerber als Bestgereihter hervorgegangen ist“, erklärt FPÖ-Landtagsabgeordnete Michelle Whitfield.
Besonders irritierend ist für Whitfield der Umgang mit ihrer IFG-Anfrage. „Wenn wenige Tage vor der öffentlichen Bekanntgabe erklärt wird, man könne die von mir bezeichnete Person nicht eindeutig zuordnen, dann wirft das Fragen auf. Als zuständige Bereichssprecherin ist es meine Aufgabe, Personalentscheidungen in Landesgesellschaften kritisch zu hinterfragen und auf Transparenz zu drängen. Eine demokratische Kontrolle darf nicht durch formale Ausweichmanöver erschwert werden.“
Whitfield kündigt an, die Personalentscheidung und das zugrunde liegende Auswahlverfahren weiter parlamentarisch zu prüfen. „Ich erwarte vollständige Offenlegung der Auswahlkriterien, der Zusammensetzung der Auswahlkommission sowie der Entscheidungsgrundlagen. Wer behauptet, der beste Bewerber habe sich durchgesetzt, muss das auch transparent belegen können. Gerade bei Spitzenfunktionen in landeseigenen Gesellschaften darf es nicht nur fair zugehen – es muss für die Öffentlichkeit auch überprüfbar sein.“
29. Juni 2026