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11. September 2025

Rechnungshof prüft Landesunternehmungen

auch die Bewertung der Beteiligungen wird auf den Prüfstand kommen

FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer begrüßt die laufende Prüfung der Finanzen des Landes Burgenland durch den Rechnungshof und geht davon aus, dass „im Zuge dieser Prüfung auch die finanzielle Bewertung der landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen unter die Lupe genommen wird“. Der Rechnungshof hat die Überprüfung der Landesfinanzen und der wirtschaftlichen Verflechtungen bereits bestätigt.

„Der Rechnungshof darf und wird nicht nur das Land selbst, sondern auch dessen Unternehmungen prüfen – genau dort liegen ja die großen Fragen der Bewertung und der realen wirtschaftlichen Risiken“, so Hofer. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Prüfkompetenzen gegenüber Unternehmungen, die das Land alleine betreibt, tatsächlich beherrscht oder an denen es mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Bewertungen waren in früheren Prüffällen wie etwa beim Verkauf der FMB Facility Management Burgenland GmbH ausdrücklich Thema – inklusive der Frage, ob die Unternehmensbewertung sachgerecht erfolgte. „Es ist daher nur folgerichtig, dass die Bewertung der Landesbeteiligungen Teil der aktuellen Prüfung sein wird“, betont Hofer.

Kein Verständnis hat Hofer für Intransparenz rund um die finanzielle Lage des Landes: „Mehr als seltsam ist das ohrenbetäubende Schweigen rund um das Gewurschtel bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses 2024 und des Nachtragsvoranschlags 2025. Während vom Land abkassierte Gemeinden ihre Nachtragsvoranschläge 2025 unter größten Problemen beschlossen und veröffentlicht haben, dürfte es im Land noch viel größere Schwierigkeiten mit dem Zahlenwerk geben.“

Hofer verweist darauf, dass die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung sowie die haushaltsrechtlichen Bestimmungen klar regeln, welche Positionen deckungsfähig sind – also gegenseitig zur Bedeckung herangezogen werden dürfen – und welche nicht. Zahlungen im öffentlichen Haushalt sind grundsätzlich nur zulässig, wenn eine Bedeckung im Budget besteht oder wenn eine gegenseitige Deckungsfähigkeit rechtswirksam festgelegt wurde. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes dürfen Auszahlungen nicht nach Gutdünken leisten – es braucht Budgetdeckung oder eine festgelegte Deckungsfähigkeit“, so Hofer.

„Es wird zu prüfen sein, ob im laufenden Jahr sämtliche Auszahlungen des Landes in Übereinstimmung mit der VRV erfolgt sind“, kündigt Hofer an. Der Rechnungshof hatte bereits in früheren Auswertungen auf rechtskonforme Verbuchungen hingewiesen – genau daran werde man die Verantwortlichen messen.

Hofer fordert daher die umgehende Vorlage des Rechnungsabschlusses 2024 und des Nachtragsvoranschlags 2025 zur Beratung und Beschlussfassung. Ebenso verlangt er eine lückenlose Mitwirkung an der Rechnungshof-Prüfung, die auch die vollständige Offenlegung der Bewertungsunterlagen zu den Landesbeteiligungen umfassen muss. Darüber hinaus betont er die Notwendigkeit der strikten Einhaltung von Budgetdeckung und Deckungsfähigkeit bei sämtlichen Auszahlungen, um die Rechtmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit des Haushaltsvollzugs sicherzustellen.

Norbert Hofer: „Wir stehen vor einem politischen Herbst mit sehr großen Herausforderungen – und ich schließe nicht aus, dass dabei auch die eine oder andere Personalie in Frage gestellt wird.“

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