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04. Dezember 2025

profil-Recherche und Sachverhaltsdarstellung erhöhen Druck in Causa „Neue Eisenstädter“

FPÖ verlangt vollständige Offenlegung von Gutachten und Honoraren – Hofer hat Staatsanwaltschaft befasst – Ries kündigt harte Aufklärung im U-Ausschuss an

 

Der aktuelle Bericht des Nachrichtenmagazins profil über den Gutachter-Streit zur gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft „Neue Eisenstädter“ bringt die burgenländische Landesregierung erheblich unter Zugzwang. Das Magazin zitiert aus einer 58-seitigen Beschwerde des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen, wonach das vom Land Burgenland beauftragte Gutachten „mangelhaft, unklar, unschlüssig und unrichtig“ sei und sowohl formale als auch inhaltliche Fehler aufweise.

Für FPÖ-Wohnbausprecher LAbg. Mag. Thomas Grandits ist der Befund eindeutig:

„Die Landesregierung stützt einen beispiellosen Eingriff in eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft auf ein Gutachten, das von der eigenen Branche zerpflückt wird. Dieses Gutachten und alle dazugehörigen Honorarnoten müssen jetzt vollständig auf den Tisch – vor dem Landtag und vor der Öffentlichkeit.“

FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer hat bereits am 23. Oktober 2025 eine umfassende Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt eingebracht. Darin legt er dar, warum aus seiner Sicht gegen Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil unter anderem der Verdacht des Missbrauchs der Amtsgewalt (§ 302 StGB), der Nötigung (§ 105 StGB) und der Verletzung der behördlichen Anzeige- und Verständigungspflicht (§ 78 StPO) im Zusammenhang mit der Aufsicht über die „Neue Eisenstädter“ und einem damit verknüpften Übernahmeversuch zu prüfen ist. Die Eingabe beschreibt einen Zeitraum vom 6. Jänner bis Mitte Oktober 2025. Im Mittelpunkt stehen verspätete oder unterlassene aufsichtsbehördliche Schritte trotz früh bekannter Verdachtsmomente, die Bestellung eines Regierungskommissärs erst Mitte Oktober sowie Hinweise auf ein parallel verfolgtes Übernahmeszenario durch landesnahe Strukturen.

Die Frage, ob aufsichtsrechtliche Instrumente – gestützt auf ein inzwischen massiv kritisiertes Gutachten – politisch motiviert eingesetzt wurden, ist nun Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Prüfung.

profil-Bericht bestätigt Zweifel an Gutachten und Regierungskommissär

Der profil-Artikel zeigt detailliert, dass sich die schwerwiegendsten Vorwürfe der Sonderprüfung auf ein Gutachten eines vom Land engagierten Sachverständigen stützen. Der Revisionsverband gemeinnütziger Bauvereinigungen bezeichnet dieses Gutachten in seiner Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Burgenland als „mangelhaft, unklar, unschlüssig und unrichtig“ und wirft dem Sachverständigen unter anderem fehlerhafte Stichproben, unzulässige Vergleiche mit anderen Wohnbauvereinigungen sowie eine unzureichende Berücksichtigung entlastender Gutachten vor. Die Conclusio des Revisionsverbands: Weil die Bestellung des Regierungskommissärs auf einem mangelhaften Gutachten beruhe, liege ein „schwerer Verfahrensfehler“ vor. Zudem sei der Einsatz eines Regierungskommissärs nur bei „erheblicher Gefahr“ zulässig, die in diesem Fall nicht nachgewiesen sei.

Und diese erhebliche Gefahr hat auch Grandits bereits vor der Einsetzung des Regierungskommissärs infrage gestellt.

Damit steht nicht nur die fachliche Qualität des Gutachtens in Frage, sondern auch die Rechtmäßigkeit des gesamten aufsichtsrechtlichen Vorgehens.

Grandits unterstreicht:

„Die Einsetzung eines Regierungskommissärs ist ein drastischer Eingriff in die Unternehmensführung und betrifft unmittelbar die Wohnsicherheit tausender Mieter. Wenn das Fundament dieses Eingriffs derart ins Rutschen kommt, kann die Landesregierung keine einzige Seite des Gutachtens zurückhalten.“

LAbg. Christian Ries, Klubobmann-Stellvertreter und Fraktionsführer der FPÖ im Untersuchungsausschuss zur ‚Neuen Eisenstädter‘, kündigt eine kompromisslose politische Aufarbeitung an:

„Der Untersuchungsausschuss wird vom ersten öffentlichen Auftritt des Landeshauptmannes in Oberwart bis zur Bestellung des Regierungskommissärs jeden Schritt nachvollziehen. Wir holen jede Mail, jede Honorarnote, jeden Aktenvermerk und jede Gesprächsnotiz in den Ausschuss. Die Burgenländerinnen und Burgenländer sollen klar sehen, ob hier gesetzeskonforme Aufsicht stattgefunden hat oder politischer Druck auf eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft.“

„Eine weitere Widersprüchlichkeit in der Einsetzung eines Regierungskommissärs liegt darin begraben, dass Doskozil eine ‚erhebliche Gefahr‘ voraussetzt, aber keine Schritte in Richtung Staatsanwaltschaft unternimmt, die jedenfalls einzuschalten wäre, wenn diese schwerwiegenden Verdachtsmomente in Richtung NE bestehen. So sieht es eher so aus, als agiere Doskozil als Anzeiger, Staatsanwalt und Richter in einer Person in einem Rahmen, den ich als doskozil’sches Landrecht bezeichnen würde“, so Ries.

Ries verweist darauf, dass Sachverhaltsdarstellung, profil-Recherche und die Beschwerde des Revisionsverbands an das Landesverwaltungsgericht ein dichtes Bild zeichnen:

„Die Kombination aus einem massiv kritisierten Gutachten, einem möglicherweise rechtswidrig eingesetzten Regierungskommissär und einem parallelen Übernahmeszenario wirft Fragen auf, die wir nicht zur Seite legen. Dieser Fall wird politisch im Landtag und rechtlich vor Gericht aufgearbeitet.“

Aus Sicht der FPÖ sind nun drei Schritte unumgänglich:

Vorlage des vollständigen Gutachtens an den Landtag – ohne Schwärzungen und ohne Verzögerung.

Offenlegung sämtlicher Honorare, Nebenkosten und Leistungsbeschreibungen an den beauftragten Sachverständigen.

Transparente Darstellung aller Entscheidungswege in Landesregierung, Fachabteilungen, Aufsichtsbehörden und landesnahen Gesellschaften.

Grandits fasst zusammen:

 

„Wer ein Gutachten bezahlt, das als Grundlage für einen Eingriff dieser Größenordnung dient, muss bereit sein, jede Zeile und jeden Euro offenzulegen. Alles andere beschädigt das Vertrauen der Menschen, deren Zuhause unmittelbar von diesen Entscheidungen abhängt.“

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