In der heutigen Sitzung des Burgenländischen Landtags übte FPÖ-Klubobmann-Stellvertreter LAbg. Christian Ries scharfe Kritik an uneinlösbaren Wahlversprechen der SPÖ und der „offensichtlich rechtswidrigen Stoßrichtung“ ihres Änderungsvorschlags zum Parteiengesetz. In seiner engagierten Rede warf Ries der SPÖ mangelnde politische Redlichkeit und gezielte Irreführung vor.
„Wir leben in einer Zeit, in der Wahrheit und Wahrhaftigkeit in der Politik immer mehr an Stellenwert verlieren“, so Ries. Als Beleg nannte er Beispiele aus dem In- und Ausland – von leeren Versprechungen über Weltfrieden bis zu Budgetlügen im österreichischen Wahlkampf. „Alle drei Versprechen haben sich mittlerweile in heiße Luft aufgelöst. Sie waren schlicht nicht wahr und vermutlich nie ernst gemeint.“
Kritik an SPÖ-Pflegeversprechen: „Das ist nicht ehrlich!“
Deutliche Worte fand Ries für die von SPÖ-Landeshauptmann Doskozil angekündigte Errichtung von Pflegeeinrichtungen in jeder Gemeinde des Burgenlands. „Diese Ankündigung erfolgte, obwohl bereits die vor Jahren angekündigten Pflegestützpunkte bislang nur im Ansatz umgesetzt wurden“, so Ries. „Das Burgenland verfügt weder über das Personal noch über die budgetären Mittel, um ein flächendeckendes Netz an Pflegeeinrichtungen hochzuziehen. Es bleibt ein uneinlösbares Wahlversprechen.“
SPÖ-Antrag juristisch „ein Fall fürs Niemandsland“
In Richtung SPÖ-Abg. Roland Fürst kritisierte Ries dessen Abänderungsantrag scharf: „Mit breit geschwellter Brust und erhobenem Zeigefinger werden Norbert Hofer und die gesamte ehemalige Regierungsmannschaft als 'dreiste Lügner' bezeichnet. Chapeau! Mutig – vor allem, wenn man sich dabei selbst der Wahrheit so kreativ nähert wie Sie!“
Die Behauptung im Abänderungsantrag, die FPÖ hätte sich gegen Strafen für Parteien bei Anklagen von Mandataren ausgesprochen, wies Ries entschieden zurück: „Unsere Bedenken haben sich allein auf den Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit dieser SPÖ-Forderung bezogen“, stellte er klar. Sowohl der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts als auch das Justizministerium hätten mittlerweile bestätigt, dass der SPÖ-Antrag verfassungsrechtlich bedenklich sei.
„Das ist kein juristisches Neuland – das ist juristisches Niemandsland!“, betonte Ries. Der Antrag verstoße gegen das Sachlichkeitsgebot, missachte die Unschuldsvermutung und sei in hohem Maße politisch instrumentalisierbar. „Aber vielleicht ist genau das der wahre Grund für diese Forderung“, so Ries sarkastisch.
In Richtung der Grünen sagte er abschließend: „Verspielen Sie nicht schon jetzt die Reste Ihrer Glaubwürdigkeit.“ Zur ÖVP meinte er: „Alles neu macht der Mai – aber lassen Sie es nicht bei Namen, Gesichtern und Konfektionsgrößen bewenden. Stimmen Sie keinen Rechts- und Verfassungswidrigkeiten zu!“