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03. Dezember 2025

Politik verlangt Inklusion von der Wirtschaft, scheitert aber im eigenen Bereich

Ausgleichstaxe im öffentlichen Sektor abschaffen - Pflichtposten sind mit Menschen mit Behinderung zu besetzen oder bleiben unbesetzt

FPÖ-Klubobmann Ing. Norbert Hofer, MBA, nahm heute anlässlich einer Pressekonferenz zur Ausgleichstaxe gezielt die öffentliche Hand in die Verantwortung.

„Von privaten Unternehmen wird erwartet, dass sie Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Wer dem nicht nachkommt, muss an den Staat eine sogenannte Ausgleichstaxe als Strafzahlung abliefern. Gleichzeitig leisten sich Bund, Länder, Gemeinden, Universitäten und staatseigene Betriebe noch immer Bereiche, in denen die eigenen Vorgaben zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht eingehalten werden. Wer Gesetze erlässt, muss im eigenen Verantwortungsbereich glaubwürdig vorangehen“, betont Hofer.

Die Regeln für die Ausgleichstaxe gelten österreichweit einheitlich und treffen private und öffentliche Arbeitgeber gleichermaßen: Arbeitgeber, also Unternehmen, Behörden, Körperschaften, öffentliche Einrichtungen und landesnahe Betriebe, sind einstellungspflichtig, sobald sie mindestens 25 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschäftigen. Pro 25 Beschäftigte ist eine „begünstigt behinderte“ Person einzustellen. Für jede nicht besetzte Pflichtstelle wird monatlich eine Ausgleichstaxe vorgeschrieben. Die Höhe der Ausgleichstaxe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und liegt aktuell, je nach Mitarbeiterzahl, bei mehreren Hundert Euro pro Monat und offener Pflichtstelle. Die Einnahmen fließen in einen Fonds, aus dem Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung gefördert werden.

Hofer stellt klar: „Dieses System ist für den öffentlichen Bereich nicht geeignet. Eine Universität, ein Ministerium, eine Landesregierung oder ein landeseigener Betrieb überweist Geld aus Steuermitteln an einen staatlichen Fonds. Am Ende des Tages zahlt die öffentliche Hand über Umwege an sich selbst, ohne dass ein zusätzlicher Arbeitsplatz entsteht.“

Laut Hofer zeigen aktuelle Berichte und Zahlen, dass gerade im öffentlichen Sektor nach wie vor erhebliche Summen an Ausgleichstaxe anfallen: „Diese Mittel stammen aus öffentlichen Budgets. Dort werden Ausgleichstaxen gleich mit eingeplant, um Lücken bei der Quote abzudecken. Dieses Signal ist entmutigend für alle, die auf eine Chance im öffentlichen Dienst hoffen“, so Hofer.

Auch im Burgenland zeigen die Daten zahlreiche Beispiele: Selbst die Landeshauptstadt Eisenstadt kommt ihren Verpflichtungen nicht nach, genauso wie Bruckneudorf, Stegersbach oder Rust. Auch landeseigene Betriebe wie die Digital Burgenland GmbH oder die Forschung Burgenland GmbH zahlen seit Jahren regelmäßig Ausgleichstaxe.

Norbert Hofer: „Gerade dort, wo die öffentliche Hand unmittelbar Verantwortung trägt, wäre ein lückenloses Erfüllen der Quote das Mindeste. Stattdessen werden Ausgleichstaxen budgetiert. Mit diesen Mitteln könnte man zusätzliche, sichere Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen.“

Norbert Hofer hebt zugleich hervor, dass viele Betriebe in der Privatwirtschaft sich ernsthaft um inklusive Beschäftigung bemühen: „Zahlreiche Unternehmen investieren in barrierefreie Arbeitsplätze, in Weiterbildung und in eine Kultur, in der Menschen mit Behinderungen als volle Mitarbeiter geschätzt werden. Wer von der Wirtschaft Inklusion einfordert, sollte im Staatsdienst und in landeseigenen Unternehmen nicht versagen, sondern Maßstab sein.“

Hofer möchte folgende Punkte umgesetzt wissen:


1. Abschaffung der Ausgleichstaxe im öffentlichen Bereich

     Öffentliche Dienstgeber, insbesondere Bund, Länder, Gemeinden und ausgegliederte Rechtsträger, sollen künftig keine Ausgleichstaxe mehr zahlen dürfen. Die Möglichkeit, sich durch Geldflüsse innerhalb des Staatssystems von der Beschäftigungspflicht zu entlasten, soll entfallen. Ziel ist, reale Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, statt Finanzströme zu verschieben. Für Unternehmen, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, muss es eine jährliche Berichtspflicht geben.

2. Verpflichtende Besetzung oder Sperre von Pflichtposten


Dienstposten, die auf die gesetzliche Beschäftigungpflicht für begünstigt behinderte Menschen angerechnet werden, sind tatsächlich mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Solange eine Behörde die Quote nicht erfüllt, bleiben Planstellen unbesetzt. Die vorgesehenen Mittel für die Position sind zur Gänze und zweckgebunden für Maßnahmen zur beruflichen Integration zu verwenden.


3. Transparenzoffensive im öffentlichen Sektor


Die öffentliche Hand soll jährlich offenlegen,,welche Behörden oder ausgegliederte Rechtsträger die Beschäftigungspflicht nicht vollständig erfüllen, wie viele Pflichtstellen fehlen und in welcher Höhe Ausgleichstaxen in Betrieben, die in öffentlichem Eigentum sind und die der Prüfpflicht des Rechnungshofs unterliegen, vorgeschrieben wurden.

Dadurch sollen gesetzgebende Körperschaften, Medien und Öffentlichkeit nachvollziehen können, wo Inklusion im halböffentlichen Sektor gelebt wird und wo Aufholbedarf besteht.

„Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, dass der Staat selbst mit gutem Beispiel vorangeht“, fasst Hofer zusammen. „Die öffentliche Hand muss vom Mahner zum Vorreiter werden. Öffentliche Stellen sollen keine Ausgleichstaxe mehr zahlen, sondern Dienstposten konsequent mit Menschen mit Behinderung besetzen. Wo das gelingt, entstehen Chancen. Wo das nicht gelingt, bleiben diese Stellen frei. Das schafft Klarheit, Glaubwürdigkeit und vor allem neue Perspektiven für jene, die bisher zu oft vor verschlossenen Türen standen.“

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