Was die Landsleute im Kern beschäftigt, ist weniger die konkrete Zusammensetzung des Publikumsrates, sondern vielmehr eine im Allgemeinen als einseitig und parteiisch empfundene Berichterstattung sowie die Finanzierung des ORF durch Zwangsgebühren“, kommentiert FPÖ-Landesparteisekretär Daniel Jägerbauer den VfGH-Entscheid.
Indirekt habe das der VfGH bestätigt, was mit „Verstöße gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot“ zwar einen anderen Adressaten ansprach, aber durchaus gemeingültig interpretiert werden kann.