Aus wirtschafts- und tourismuswirtschaftlicher Perspektive betrachtet als durchwachsen bewertet Wirtschafts- und Tourismuslandesrat Alexander Petschnig die Ergebnisse der letzten zwei Nationalratssitzungen vor den Neuwahlen am kommenden Sonntag.
„Dass globale Internetgiganten ab dem kommenden Jahr eine fünfprozentige Onlinesteuer auf Werbeumsätze auf in Österreich erwirtschaftete Entgelte abliefern müssen, ist durchaus begrüßenswert und wurde von mir in der Vergangenheit bereits mehrfach eingefordert. Ebenso verhält es sich mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020, welches Meldepflichten für Vermittlungsplattformen wie Airbnb und eine Streichung der Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen unter einem Wert von 22 Euro beinhaltet“, zeigt sich Petschnig speziell über jene Gesetztesbeschlüsse erfreut.
Ambivalent beurteilt Petschnig die Ausgänge der Anträge zur ′Schuldenbremse′ und den von der FPÖ eingebrachten Antrag zum ′Recht auf Bargeld′ in den Verfassungsrang zu erheben.
Der Beschluss zur ′Schuldenbremse errang bei der Abstimmung zwar die notwendige Zweidrittelmehrheit, wird aber aller Voraussicht nach an einem roten Veto im Bundesrat scheitern, das ′Recht auf Bargeld′ fand bereits im Nationalrat keine Mehrheit.
Petschnig dazu: „Beide Anträge stellen meiner Ansicht nach wichtige Aspekte für die Zukunft dar. Auch wenn bargeldloses Zahlen immer beliebter wird, stellt die freie Wahl der Zahlungsart für uns Freiheitliche einen grundlegenden Aspekt der Wahlmöglichkeit mündiger Bürger dar. Mit einer in der Verfassung verankerten Schuldenbremse wären gerade jene prognostizierten Milliardenkosten die einige der gefassten Beschlüsse der letzten beiden Nationalratssitzungen kosten sollen, gar nicht erst möglich gewesen!“
26. September 2019
Nationalratssitzungen: Durchwachsenes Ergebnis
Digitalsteuer und Novellierung des Abgabenänderungsgesetzes auf der Habenseite steht die Verhinderung des Rechts auf Bargeld und die Verankerung einer Schuldenbremse im Verfassungsrang auf der Sollseite gegenüber