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27. Februar 2026

Mit Genugtuung zur Kenntnis genommen – SPÖ bekennt sich zur parlamentarischen Immunität

Mit Genugtuung nimmt FPÖ-Klubobmann Christian Ries zur Kenntnis, dass die SPÖ im Fall von Norbert Hofer gegen eine Auslieferung Stellung bezieht und sich dabei ausdrücklich auf den Schutz der parlamentarischen Tätigkeit beruft.

SPÖ-Klubobmann Roland Fürst betont laut Medien, entscheidend sei, ob ein inhaltlicher Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit bestehe. Genau dieser Maßstab ist für die Beurteilung der parlamentarischen Immunität maßgeblich, daher ist es umso unverständlicher, dass KO Fürst sich zunächst für die Auslieferung stark machte.

„Es ist gut und richtig, dass die SPÖ nun erkannt hat, dass eine Auslieferung von Norbert Hofer in diesem Fall falsch wäre und dem Schutz der parlamentarischen Immunität widersprechen würde“, so Ries. „Wer die politische Tätigkeit eines Abgeordneten unter diesen verfassungsrechtlichen Schutz stellt, handelt im Sinne unserer Demokratie und stärkt das freie Mandat.“

Ries unterstreicht, dass die parlamentarische Immunität kein persönlicher Vorteil einzelner Mandatare sei, sondern ein Schutzmechanismus für die freie politische Auseinandersetzung. „Abgeordnete müssen ihre politische Meinung vertreten können, ohne dass jede zugespitzte Aussage sofort strafrechtlich verfolgt wird. Genau dafür gibt es die Immunität.“

Abschließend hält Ries fest: „Mit Genugtuung stellen wir fest, dass hier der Rechtsgrundsatz über parteipolitische Reflexe gestellt wurde. Der Schutz der parlamentarischen Tätigkeit ist ein Fundament unseres Rechtsstaates. Dieser Maßstab muss immer gelten – für alle.“

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