Auf Grund des großen Andrangs von Flüchtlingen in den vergangenen Wochen nach Österreich, insbesondere ins Burgenland, sei davon auszugehen, dass viele Flüchtlinge im Land bleiben werden, sagte der burgenländische Landeshauptmann-Stellvertreter im Zuge einer Pressekonferenz in Eisenstadt. "Wir wollen, dass alle diejenigen, die im Burgenland Asylstatus bekommen, sich an die Gesetze, aber auch an die Werte und die kulturelle Tradition und insgesamt an die Lebensweise der Burgenländer halten", erklärte Tschürtz. "Zu dem Zweck haben wir eine Hausordnung - sprich Benimmregeln - aufgestellt."
„Ebenso wie wir Flüchtlingen helfen müssen, ist Rücksicht zu nehmen auf den Erhalt unserer Werte, Traditionen, Lebensweise und sind Regeln des Miteinanders zu sichern“, betonte LH-Stv:Tschürtz.
LH-Stv.Tschürtz präsentierte eine „Hausordnung“ - Benimm-Regeln für Flüchtlinge und Asylwerber - diese solle einen "reibungslosen Aufenthalt in Österreich" ermöglichen. Die Benimmregeln sieht Landeshauptmannstellvertreter Tschürtz als "eine Empfehlung, welche in allen Unterkünften öffentlich gemacht werden sollte.
- Sie haben die Pflicht, österreichische Gesetze einzuhalten sowie Anordnungen von Exekutive und Betreuungspersonal zu befolgen.
- Sie haben die Pflicht die öffentliche Ordnung einzuhalten und sich nicht rücksichtslos zu verhalten.
- Sie haben die Pflicht, den Anstand zu wahren und keine sexuellen Handlungen gegenüber Personen an öffentlichen Orten, welche die persönliche Sphäre betrifft, zu setzen. (Wiener LSG)
- Sie haben die Pflicht, ungebührlichen störenden Lärm zu vermeiden.
- Sie haben die Pflicht die Nachtruhe einzuhalten.
- Sie haben die Pflicht, die säkulare Ausrichtung der Republik Österreich anzuerkennen. Es herrscht eine strenge Trennung von Kirche und Staat.
- Sie haben die Pflicht, Provokationen Andersgläubiger zu vermeiden, sowie religiöse Symbole Andersgläubiger mit dem notwendigen Respekt zu begegnen.
- Sie haben die Pflicht, in den lhnen zugeteilten Lebens- und Wohnbereichen auf ein zumutbares Maß an Sauberkeit und Ordnung zu achten sowie die entsprechenden Geräte und Reinigungsmittel zu nutzen.
- Sie haben die Pflicht, besonders auf öffentlichen Flächen jegliches Müllaufkommen durch Essen, Verpackungsreste und ähnliches zu vermeiden sowie die vorhandenen Müllcontainer zu nutzen.