Wer die österreichische Staatsbürgerschaft erhält, übernimmt damit Pflichten und bekommt auch umfassende Rechte. Ein Kleinkind hätte naturgemäß noch keine Pflichten selbst zu erfüllen, die Rechte eines österreichischen Staatsbürgers hätte es aber vom ersten Tage an.
„Ein Kleinkind kann z.B. natürlich nicht für Verfehlungen seiner Eltern, die eine Beendigung des Aufenthaltsrechts zur Folge haben, verantwortlich gemacht werden. Doch weil sich ein Kleinkind nicht selbst versorgen kann, ist es bei Betreuung und Unterhalt auf seine Eltern angewiesen. Genau daraus entsteht eine Frage, die die Befürworter einer Staatsbürgerschaft ab Geburt offenbar nicht ausreichend bedenken: Ein Staatsbürger, egal welchen Alters, kann nicht in ein anderes Land abgeschoben oder dahin ausgewiesen werden. Was geschieht, wenn das Kind bleiben darf, die Eltern aber kein eigenes Bleiberecht haben?“, fragt FPÖ-Klubobmann Christian Ries.
Ein Aufenthaltsrecht der Eltern entsteht dadurch zwar theoretisch nicht automatisch, praktisch sieht es aber anders aus. Wenn ein Kind aber noch vollständig von seinen Eltern abhängig ist, kann die Frage entstehen, ob auch die Eltern bleiben dürfen, damit das Kind seine Rechte tatsächlich wahrnehmen kann. In bestimmten Fällen kann das Aufenthaltsrecht der Eltern aus der Situation des Kindes abgeleitet werden. Das kann auch Fragen nach EU-Recht aufwerfen.
„Wer einem Kind die Staatsbürgerschaft gibt, muss daher auch über die Folgen für seine Familie sprechen. Man kann nicht so tun, als hätte die Entscheidung nur Auswirkungen auf das Baby. Ein Kind braucht seine Eltern – und genau diese Abhängigkeit kann für den Aufenthalt der Eltern entscheidend werden“, betont Ries.
Die Gruppe rund um Franz Vranitzky und Franz Fischler scheint die Tragweite ihrer Forderung völlig zu unterschätzen.
"Die beiden Herrn haben vor dem EU-Beitritt übrigens auch versprochen, dass alles billiger wird, der Schilling bleibt und die Neutralität vom Beitritt unberührt sein wird. Daher würde ich nicht allzu viel auf die Stichhaltigkeit ihrer Argumente geben", meint Ries.
Für Kinder gibt es bereits heute einen Weg zur Staatsbürgerschaft: Unter bestimmten Voraussetzungen kann für ein in Österreich geborenes Kind nach sechs Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ein Antrag gestellt werden. Erwachsene können die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie die erforderliche Aufenthaltszeit und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
„Wer sich integriert, sich nichts zuschulden kommen lässt und die Voraussetzungen erfüllt, kann die Staatsbürgerschaft auf dem vorgesehenen Weg beantragen. Eine automatische Verleihung ab Geburt ist dafür nicht nötig. Die FPÖ und ich als Klubobmann lehnen diesen Vorstoß ab. Die Rechte und möglichen Folgen für Eltern dürfen nicht ausgeblendet werden“, so Ries.