Mit Verwunderung reagiert der Fraktionsführer der FPÖ im Untersuchungsausschuss, LAbg. Christian Ries, auf Aussagen von Landtagspräsidentin Astrid Eisenkopf im ORF-Interview vom 12. Jänner 2026. Mehrere ihrer Ausführungen stehen aus Sicht der FPÖ nicht im Einklang mit dem rechtsgültigen Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses.
„Was Frau Präsidentin Eisenkopf in Burgenland heute zum Untersuchungsauftrag gesagt hat, entspricht in wesentlichen Punkten nicht dem Beschluss des Landtages. Das ist aus unserer Sicht keine Frage der Interpretation, sondern bedarf einer Klarstellung“, so Ries.
Insbesondere die Aussage, der Untersuchungszeitraum sei bereits mit Oktober 2024 beendet, sei so nicht haltbar. „Der Landtag hat ausdrücklich einen Untersuchungszeitraum ab "1. Oktober 2023 bis dato" beschlossen. Damit sind jedenfalls auch jene Monate umfasst, in denen sich die finanzielle Lage der Neuen Eisenstädter weiter zugespitzt hat, ein Regierungskommissär eingesetzt wurde und Schritte in Richtung einer landesseitigen Übernahme gesetzt wurden“, stellt Ries klar.
Auch die Darstellung, wonach die Übernahme der Neuen Eisenstädter durch das Land nicht Teil des Untersuchungsgegenstandes sei, stehe im Widerspruch zum Einsetzungsbeschluss. „Dort wird ausdrücklich auf die Diskussionen über eine mögliche landesseitige Übernahme oder Mehrheitsbeteiligung Bezug genommen. Dieser Punkt ist daher sehr wohl Teil des Untersuchungsauftrags“, so Ries.
Klarstellungsbedarf sieht Ries zudem bei der Frage, ob sich der Ausschuss ausschließlich mit der Neuen Eisenstädter befasst. „Der Beschluss spricht von der Aufsicht des Landes über gemeinnützige Bauvereinigungen, insbesondere die Neue Eisenstädter. "Insbesondere" bedeutet klarer Weise dass auch die allgemeine Aufsichtspraxis des Landes Gegenstand der Untersuchung ist und das war seitens der SPÖ auch so gewollt, denn sonst würde da "ausschließlich" stehen. Ob zudem hohe Mieten verrechnet wurden mag mit dem Gegenstand der Untersuchung in Verbindung stehen oder dem Ersuchen um Einsetzung eines U-Ausschusses zugrunde liegen, geprüft werden aber Verwaltungs- bzw. Kontrolltätigkeiten des Landes in Bezug auf gemeinnützige Bauvereinigungen “, erläutert Ries.
Abschließend betont Ries: „Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine unglückliche oder missverständliche Wortwahl der Landtagspräsidentin gehandelt hat, die sie in der konstituierenden Sitzung richtigstellen wird. Umso wichtiger ist es nun, den Untersuchungsauftrag klar und unmissverständlich darzustellen, damit der Ausschuss seine Arbeit sachlich und ohne Zweifel an seiner Reichweite aufnehmen kann.“.