Scharfe Kritik an der geplanten Novelle zum Burgenländischen Ehrenzeichengesetz übt FPÖ-Landtagsabgeordneter Rudolf Smolej. Die Landesregierung soll Ehrenzeichen künftig auch ohne rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung aberkennen können. „Rot-Grün will die bisherigen klaren Voraussetzungen durch weit auslegbare Bestimmungen ersetzen. Damit wächst die Gefahr, dass staatliche Ehrungen zum Spielball parteipolitischer Interessen werden. Einen Freibrief für nachträgliche Gesinnungsprüfungen lehnen wir entschieden ab“, erklärt Smolej.
Die Wiedereinführung der Rettungsmedaille begrüßt Smolej ausdrücklich. „Wer Außergewöhnliches leistet und Menschen aus Lebensgefahr rettet, soll dafür auch die entsprechende Anerkennung des Landes erhalten.“ Auch die Möglichkeit einer posthumen Aberkennung unterstützt die FPÖ grundsätzlich. Dafür brauche es klare gesetzliche Voraussetzungen.
Bisher knüpft das Gesetz die Aberkennung an eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder, unter zusätzlichen Voraussetzungen, eines Vergehens. Künftig sollen später bekannt gewordene Tatsachen oder ein nachträgliches Verhalten genügen, die einer Verleihung entgegengestanden wären. „Mit dieser offenen Formulierung verschafft sich die Landesregierung erheblich mehr Entscheidungsspielraum. Wer anderen eine staatliche Ehrung entzieht, muss sich an präzise gesetzliche Grenzen halten“, fordert Smolej.
Besonders kritisch bewertet Smolej die offenen Voraussetzungen für eine posthume Aberkennung. „Ein Verstorbener kann sich gegen Vorwürfe nicht mehr wehren. Gerade deshalb braucht es einen lückenlosen individuellen Tatnachweis. Entweder ist diese Regelung handwerklicher Murks oder Rot-Grün will sich bewusst politischen Spielraum verschaffen. Das Burgenland braucht kein politisches Wahrheitsministerium“, so Smolej.
Die Bruchlinien einer politischen Biografie seien an der Person des ehemaligen Landeshauptmanns Theodor Kery deutlich ablesbar. Er habe das Burgenland über Jahrzehnte geprägt und modernisiert. Zu seinem Lebenslauf gehöre auch die spätere strafrechtliche Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage in der Waldheim-Affäre. „Gerade solche Fälle zeigen, wie wichtig einheitliche rechtliche Maßstäbe sind. Eine strafrechtliche Verurteilung ist eine objektive Grundlage für die Prüfung einer Aberkennung“, betont Smolej.
Mit einem Abänderungsantrag fordert die FPÖ klare strafrechtliche Voraussetzungen für die Aberkennung. „Schwere Verbrechen und nachgewiesene kriminelle Schuld müssen Konsequenzen haben. Unliebsame Meinungen und rechtmäßige politische Überzeugungen dürfen niemals als Vorwand für einen Entzug dienen. Wir wollen nachvollziehbare Entscheidungen, die für jeden nach denselben Regeln getroffen werden. Die Würde des Ehrenzeichens verdient ein verlässliches Gesetz“, schließt Smolej.