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24. Oktober 2025

IFG-Auskunft zu Pflegestützpunkten bringt Transparenz – hohe externe Kosten geben Anlass zur Sorge

Klubobmann Ing. Norbert Hofer zeigt sich zufrieden mit der nun vorliegenden Auskunft der Abteilung 6 – Soziales und Pflege zu den burgenländischen Pflegestützpunkten. Die Beantwortung erfolgte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes und bietet einen umfassenden Überblick über Abläufe, Zuständigkeiten und Kosten der vergangenen Jahre.

„Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Abteilung für die sachliche und sehr gründliche Aufarbeitung. Die Antworten sind detailliert und tragen wesentlich zur Transparenz bei. Dennoch muss man festhalten: Die hohen Kosten für externe Rechts- und Beratungstätigkeiten geben Anlass zur Sorge – vor allem, wenn man bedenkt, dass in der Landesverwaltung bereits mehr als 170 Juristinnen und Juristen beschäftigt sind“, betont Hofer.

Wesentliche Inhalte der Auskunft:

• Externe Expertise und Kosten:

Zwischen 2021 und 2025 wurden durchschnittlich 171.822 Euro pro Jahr für externe Rechts-, Vergabe- und Beratungsleistungen aufgewendet. Beauftragt waren unter anderem die hba Rechtsanwälte GmbH, die EPIG GmbH, die BDO Austria GmbH sowie die BDO Consulting GmbH. Abgerechnet wurde – mit Ausnahme der EPIG GmbH – nach Stundenleistung.

• Neuausschreibung des Pflegestützpunkt-Systems:

Das ursprüngliche Vergabeverfahren wurde widerrufen, weil das Kostenmodell von Pauschalen auf Echtkostenbasis umgestellt wurde. Die neue Ausschreibung wurde im Dezember 2024 veröffentlicht. Derzeit sind beim Landesverwaltungsgericht Burgenland zwei Verfahren anhängig.

• Zuständigkeiten:

Beteiligt waren die Abteilungen 3 und 6 sowie die Stabsabteilungen Protokoll und Zentrale Dienste und Verfassung und Recht.

• Wundmanagement und mobile Pflege:

Das Wundmanagement war nicht Teil der Ausschreibung, sondern erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Betreuung und Pflege Burgenland GmbH (BuP GmbH).

Geförderte mobile Pflege- und Betreuungsleistungen müssen grundsätzlich am Wohnsitz der betreuten Person erbracht werden – durch jenen Betriebsführer, der in der jeweiligen Pflegeregion den Zuschlag erhalten hat. Eine geförderte Inanspruchnahme außerhalb dieser Region ist nicht vorgesehen.

Hofer abschließend:

„Die Antworten schaffen ein hohes Maß an Transparenz. Gleichzeitig zeigt sich, dass das Land Burgenland trotz eigener juristischer Ressourcen in großem Umfang auf externe Expertise zurückgreift. Diese Praxis sollte kritisch hinterfragt werden – nicht nur aus Kostengründen, sondern auch im Interesse einer effizienten Verwaltung.“

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