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03. Oktober 2025

IFG-Anfragebeantwortung zu Dienstwagen der Mitglieder der Landesregierung liegt vor

Es wurde beispielhaft ein Zeitfenster von einer Woche abgefragt – Anfragebeantwortung ist unvollständig

Die Beantwortung einer IFG-Anfrage zur Nutzung der Dienstfahrzeuge der Mitglieder der burgenländischen Landesregierung für den Zeitraum 1. bis 7. September 2025 liegt vor. Sie bleibt in wesentlichen Punkten unpräzise. Ausgewiesen wurden lediglich Bezirke und gefahrene Kilometer. Angaben zu Start und Ziel, Zweck der Fahrten sowie dazu, ob mit Chauffeur oder als Selbstlenker gefahren wurde, fehlen. Für den Dienstwagen des Landeshauptmanns scheint in dieser Woche nur am 7. September eine Dienstfahrt auf, obwohl er einige Tage davor beispielsweise zum ORF-Sommergespräch angereist war. Die Auflistung der Dienstfahrten ist also unvollständig.

FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer möchte die Nutzung von Dienstfahrzeugen des Landes dem Standard der Privatwirtschaft angepasst wissen: „Wir stehen vor enormen finanziellen Herausforderungen, die jeden Burgenländer, jede Burgenländerin hart treffen werden. Wer öffentliche Mittel verantwortet, muss daher auch nachvollziehbar darlegen, wofür sie eingesetzt werden. Eine klare, vollständige Dokumentation der Dienstwagennutzung ist daher ab sofort notwendig.“

Hofer betont, dass nach aktueller Rechtslage private Fahrten pauschal abgegolten sind und daraus kein persönlicher Vorwurf abzuleiten ist. „Es geht mir nicht darum, Personen angestammte Rechte wegzunehmen. Aber es braucht klare, der Zeit angepasste Regeln, die Missverständnisse vermeiden“, so Hofer.

Norbert Hofer verlangt daher die Umsetzung einer Car-Policy nach dem Standard vieler Unternehmen in der Privatwirtschaft. Dort werden Listenpreise definiert, elektronische Fahrtenbücher geführt und die Auslandsnutzung klar geregelt. Norbert Hofer: „Solche Policies sind Best Practice im privaten Sektor.“

Norbert Hofer schlägt daher die Umsetzung folgender Maßnahmen vor:

* Elektronisches Fahrtenbuch verpflichtend – einheitlich und mit klarer Trennung von Dienst- und Privatfahrten.

* Kostengrenze bei Anschaffung und Leasing – Orientierung an der sogenannten „Luxustangente“.

* Klare Trennlinie bei Auslandsnutzung – private Auslandsfahrten mit Dienstwagen sollen künftig ausgeschlossen werden; Dienstfahrten bleiben selbstverständlich möglich.

„Mit diesen Maßnahmen schaffen wir einfache, verständliche Regeln, die die Arbeit der Landesregierung nicht behindern, aber die Nachvollziehbarkeit deutlich erhöhen“, so Hofer.

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