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26. Februar 2026

Grandits fordert dauerhafte Verlängerung der vorzeitigen Rückzahlung in der Wohnbauförderung

In der heutigen Fragestunde hat Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner bestätigt, was bereits vermutet wurde: Die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung von Wohnbauförderungsdarlehen mit einem Nachlass von 25 Prozent endet mit 31. März. Eine Verlängerung ist derzeit nicht geplant.

Für den freiheitlichen Wohnbausprecher LAbg. Mag. Thomas Grandits ist damit klar, welches Ziel diese Maßnahme verfolgte: „Wenn eine begünstigte Rückzahlung nur für wenige Monate geöffnet und dann wieder geschlossen wird, entsteht der Eindruck einer kurzfristigen Budgetmaßnahme. Für die Menschen im Land braucht es jedoch verlässliche und planbare Rahmenbedingungen.“

Grandits erinnert daran, dass die vorzeitige begünstigte Rückzahlung bis 2015 ein bewährtes Instrument war. Viele Häuslbauer konnten dadurch ihre Finanzierung früher abschließen und hatten mehr finanziellen Spielraum für Familie und Lebensplanung. Die damalige Abschaffung durch die rot-schwarze Proporzregierung habe ein funktionierendes Modell beendet, das gerade im ländlichen Raum große Bedeutung hatte.

„Wir Freiheitliche haben die Wiedereinführung in den vergangenen Jahren mehrfach eingefordert. Dass die Regelung mit Jahresbeginn wieder aktiviert wurde, war ein richtiger Schritt. Umso unverständlicher ist es, dass diese Möglichkeit nun wieder beendet werden soll“, so Grandits.

Angesichts massiv gestiegener Baukosten, höherer Zinsen und steigender Wohnnebenkosten brauche es stabile und dauerhafte Instrumente zur Entlastung. „Wer heute baut oder saniert, kalkuliert auf Jahrzehnte. Dafür braucht es Sicherheit und keine kurzfristigen Fensterlösungen.“

Die FPÖ fordert daher eine dauerhafte Verlängerung der vorzeitigen Rückzahlung mit 25-Prozent-Nachlass. Diese Regelung soll künftig für alle Anträge gelten, also auch für neue Förderansuchen.

„Wohnbaupolitik muss den Menschen dienen – mit klaren, langfristigen Perspektiven. Wir werden in der nächsten Landtagssitzung einen entsprechenden Antrag einbringen“, kündigt Grandits abschließend an.

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