Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgericht Burgenland ist eindeutig: Der Mehrheitsbeschluss vom 22. Jänner 2026 im Untersuchungsausschuss zur Causa „Neue Eisenstädter“, mit dem der sachliche Zusammenhang einer ergänzenden Beweisanforderung bestritten wurde, war rechtswidrig. Das Verlangen eines Viertels der Ausschussmitglieder ist damit wirksam.
Für FPÖ-Klubobmann Christian Ries ist diese Entscheidung eine klare Ohrfeige für die Mehrheitsfraktion:
„Das Gericht hat unmissverständlich festgestellt, dass hier versucht wurde, die Beweiserhebung politisch zu behindern. Wer einen Untersuchungsausschuss einsetzt, muss auch bereit sein, ihn arbeiten zu lassen.“
Ries übt scharfe Kritik an der SPÖ und insbesondere an SPÖ-Klubobmann Roland Fürst:
„Die SPÖ hat im Ausschuss mit ihrer Mehrheit versucht, zusätzliche Beweise abzudrehen. Das war kein formaler Irrtum, das war eine bewusste politische Entscheidung. Jetzt liegt ein rechtskräftiges Erkenntnis vor. Es gibt keinen Interpretationsspielraum mehr.“
Das Landesverwaltungsgericht habe klar festgestellt, dass der Bestreitungsbeschluss unzulässig war. Damit seien die beantragten ergänzenden Beweisanforderungen wirksam und umzusetzen.
„Ich fordere die SPÖ und Klubobmann Fürst auf, das Erkenntnis unverzüglich zu respektieren und ohne weitere Verzögerung umzusetzen. Der Untersuchungsausschuss ist kein parteipolitisches Instrument, sondern ein Kontrollorgan des Landtages. Wer hier blockiert, stellt sich gegen Transparenz und gegen das Recht.“
Abschließend hält Ries fest: „Ein Untersuchungsausschuss ist nicht dazu da, um das Narrativ der Regierenden zu bestätigen, sondern ein Kontrollinstrument im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle. Es geht um die Aufklärung der Aufsicht des Landes über die gemeinnützigen Bauvereinigungen und um das Vertrauen der Mieter. Das Gericht hat den Weg freigemacht. Jetzt ist die Mehrheit gefordert, Verantwortung zu übernehmen und endlich vollständige Transparenz zuzulassen.“