Bei der bevorstehenden Budgetsitzung des Landtages setzen sich die Freiheitlichen für die burgenländischen Familien ein. Mit einem Antrag, in dem die Einführung eines „Müttergehalts“ gefordert wird, stellen sich die Landtagsabgeordneten Johann Tschürtz, Alexander Petschnig und Markus Wiesler hinter berufstätige Eltern. „Wir Freiheitliche lehnen die derzeitige Ausrichtung und Festlegung der „Kinder-Fremderziehung“ als einzige Alternative ab! Mütter werden darauf fokussiert, ihre Kinder so rasch als möglich in Fremdbetreuung zu geben. Dass eine Mutter ihr Kind einer anderen Mutter übergibt, welche beruflich aktiv ist, um dieses Kind zu betreuen und zu erziehen, ist für uns keine ausreichende Option!“ so FPÖ Klubobmann Johann Tschürtz.
„Das Land – insbesondere die SPÖ-Alleinregierung – hat den Mindestlohn von EUR 2.000,- netto für alle Bediensteten im Land und Landesgesellschaften eingeführt. Zusätzlich wurde durch die Schaffung der gesetzlichen Grundlage des Mindestlohns auch in allen SPÖ-geführten Gemeinden die EUR 2.000,- netto umgesetzt. Es muss somit auch möglich sein, dass eine berufstätige Mutter oder ein berufstätiger Vater sein eigenes Kind bis zum verpflichtenden Kindergartenjahr selbst erzieht, ohne finanzielle Einbußen zu haben“, so Landtagsabgeordneter Markus Wiesler.
Konkret soll ein „Müttergehalt“ auf Basis des Mindestlohns umgesetzt werden: „Der einst eingeführte Mindestlohn liegt 2024 bereits bei ca. EUR 2.200,- netto. Dieser soll auch für burgenländische Eltern mit österreichischer Staatsbürgerschaft bis zum verpflichtenden Kindergartenjahr als Alternative umgesetzt werden – selbstverständlich mit Pensionsversicherungs- und Sozialversicherungsanspruch. Das Wohl unserer Kinder muss mindestens genau so viel wert sein, wie die Angestellten unseres Landeshauptmannes!“ so LPO LAbg. Alexander Petschnig abschließend.
Weiters stehen noch 4 Forderungen der FPÖ auf der Tagesordnung. So wird über die Abschaffung der Normverbrauchsabgabe (NoVA), eine rasche Personalaufstockung der Schuldenberatung des Landes, das Ende des „Gender-Wahns“ in der Burgenländischen Landesverwaltung und einen Antrag über die uneingeschränkte Bargeldzahlung und dem verfassungsrechtlichen Schutz des Bargeldes abgestimmt.