Als „Sieg der Vernunft und der Verhältnismäßigkeit“ bezeichnet der Abgeordnete zum Burgenländischen Landtag und Landesgeschäftsführer, Rudolf Smolej, die aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum rechtlichen Status von Social-Media-„Likes“. Der OGH hatte Ende Mai 2026 klargestellt, dass das bloße Vergeben eines „Gefällt mir“-Klicks unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar nicht automatisch als rechtlich relevante Ehrenbeleidigung gewertet werden kann.
„Das Höchstgericht hat hier eine ganz wichtige rote Linie gegen den Missbrauch unserer Justiz als Waffe gezogen“, betont Smolej. Der konkrete Fall zeige deutlich, dass ein flüchtiges Like von durchschnittlichen Betrachtern oft nur als Ausdruck einer allgemeinen Antipathie verstanden wird, anstatt als bewusste, rechtswidrige Zustimmung zu einer konkreten Beschimpfung.
Es ist ein wichtiger Schritt um Klagsdrohungen zu stoppen und die Meinungsfreiheit zu schützen.
Hintergrund des Verfahrens war ein heftiger Streit im Netz, bei dem die Klägerseite – vertreten durch das Umfeld von Bohrn Mena und Rechtsanwalt Dr. Robert Kerschbaumer – auch gegen User vorging, die kritische Kommentare lediglich geliked hatten. Berichten zufolge akzeptiert die Gegenseite das Urteil des OGH nicht und kündigte bereits den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. „Anstatt den digitalen Raum mit einer Welle an zivilrechtlichen Massenklagen und existenzbedrohenden Kostennoten zu überziehen, braucht es wieder Augenmaß und Toleranz“, so der freiheitliche Landesgeschäftsführer weiter.
„Die Meinungsfreiheit und ein realistischer Blick auf das Nutzungsverhalten im Internet müssen geschützt werden. Niemand darf finanziell ruiniert werden, nur weil er auch etwas unbedacht ein digitales Handzeichen gesetzt hat.“
Smolejs Appell: „Vorsichtig und umsichtig agieren!“ Trotz des klaren Urteils warnt LAbg. Rudolf Smolej die Bürgerinnen und Bürger jedoch vor allzu großer Sorglosigkeit auf Plattformen wie Facebook oder X: „Das Urteil ist kein Freibrief für Hass im Netz. Ein Like kann je nach Kontext, Inhalt und Plattform auch weiterhin schwere rechtliche und strafbare Konsequenzen nach sich ziehen, etwa wenn es um handfeste Gewaltandrohungen oder illegale Hetze geht.“
Smolej schließt mit einem klaren Rat an die User: Vor dem Klick kurz innehalten und den Inhalt des Kommentars genau lesen. „Der Leitsatz lautet weiterhin: Ein Like ist nicht automatisch eine Beleidigung, aber ein umsichtiger Umgang im Netz schützt vor bösen Überraschungen. Man sollte aber ebenfalls dieses mit Augenmaß gefasste Erkenntnis akzeptieren, anstatt von Akzeptanz zu sprechen und sofort Gegenschritte ankündigen“, so Smolej abschließend.