Der aktuelle Bericht des Burgenländischen Landesrechnungshofs (BLRH) zu den Bedarfszuweisungen der Jahre 2021 bis 2023 offenbart gravierende Mängel in der Vergabepraxis des Landes. In diesem Zeitraum wurden 146,34 Millionen Euro an burgenländische Gemeinden ausbezahlt – allerdings oft ohne schriftliche Anträge oder nachvollziehbare Kriterien. Besonders auffällig: SPÖ-geführte Gemeinden erhielten tendenziell höhere Förderungen, während anders geführte Kommunen benachteiligt wurden.
„Der Bericht bestätigt unsere langjährige Kritik: Die Bedarfszuweisungen werden intransparent und parteipolitisch gesteuert vergeben. Es kann nicht sein, dass SPÖ-Bürgermeister bevorzugt werden, während andere Gemeinden benachteiligt werden. Die Zahlen des Rechnungshofs sprechen eine klare Sprache!“, kritisiert LAbg. Markus Wiesler, FPÖ-Sprecher für Gemeinden. Er fordert eine grundlegende Reform der Vergabepraxis: „Es ist nicht akzeptabel, dass der Landeshauptmann so viel Spielraum bei der Verteilung dieser Mittel hat. Es braucht objektive Kriterien und eine gerechte Verteilung nach klaren Regeln.“
Laut dem Bericht des Landesrechnungshofs wurden zwischen 2021 und 2023 18,55 Millionen Euro zur Unterstützung strukturschwacher Gemeinden vergeben. Gleichzeitig gingen aber 19,34 Millionen Euro an Projekte, für die in 82 Prozent der Fälle kein schriftlicher Antrag vorlag. „Das bedeutet, dass fast 20 Millionen Euro nach Gutdünken verteilt wurden, ohne dass es dafür eine nachvollziehbare Dokumentation gibt. Das ist ein schwerer Missstand, der dringend behoben werden muss“, so Wiesler weiter.
Auch FPÖ-Klubobmann und Obmann des Landesrechnungshofausschusses, LAbg. Ing. Norbert Hofer, nimmt zum Bericht Stellung und bedankt sich ausdrücklich beim Präsidenten des Landesrechnungshofs und seinen Mitarbeitern für die umfassende Analyse: „Der Bericht zeigt glasklar auf, dass das aktuelle System unzureichend kontrolliert wird und viel zu anfällig für politische Willkür ist. Der Rechnungshof empfiehlt daher richtigerweise eine verpflichtende schriftliche Antragstellung, eine nachvollziehbare Dokumentation der Vergabeentscheidungen sowie regelmäßige Nachprüfungen. Diese Maßnahmen sind längst überfällig!“
Besonders alarmierend sei auch, dass das Land Burgenland keine durchgängige Zuordnung der Bedarfszuweisungen zu konkreten Projekten vornehmen könne. „Das bedeutet, dass selbst das Land nicht nachvollziehen kann, wofür das Geld eigentlich verwendet wurde.
Eine Steuerung der Mittelverwendung war somit nicht möglich – das ist ein verheerendes Zeugnis für die Finanzgebarung der Landesregierung!“, so Hofer weiter.
Der Landesrechnungshof fordert in seinen zentralen Empfehlungen zudem, dass das Land Burgenland jährlich Berichte über die Verwendung der Bedarfszuweisungen veröffentlicht. „Diese Transparenz ist dringend notwendig – immerhin handelt es sich um Steuergeld der Burgenländerinnen und Burgenländer, das hier ohne ausreichende Kontrolle vergeben wurde“, stellt Wiesler klar.
Die FPÖ Burgenland wird die Ergebnisse des Berichts in der nächsten Landtagssitzung thematisieren und konkrete Reformvorschläge einbringen. „Unsere Gemeinden haben ein Recht auf eine faire und gerechte Mittelvergabe – unabhängig von der Parteizugehörigkeit ihres Bürgermeisters. Das derzeitige System gehört auf den Prüfstand!“, so Wiesler abschließend.