Eine bemerkenswerte Situation im Landtag: Die SPÖ behauptet, die Freiheitlichen hätten einen Sachverhalt erfunden, wonach keine Entschädigungen ausbezahlt würden.
Abgeordneter und KO-Stv. Markus Wiesler: „Laut Bericht der Volksanwaltschaft gibt es keine Auszahlung von Einmalentschädigungen an ehemalige Heim- bzw. Gewaltopfer!“
Abgeordneter und KO-Stv. Markus Wiesler stellt dazu klar: „Das ist eine klare Unterstellung. Wer uns vorwirft, Fakten zu erfinden, verlässt den Boden einer sachlichen Auseinandersetzung. Weitere Schritte werden geprüft.“
Im Bericht der Volksanwaltschaft 2023–2024 ist auf Seite 46 eindeutig nachzulesen:
Punkt 2.4.3. Keine Auszahlung von Einmalentschädigungen
Dort heißt es wörtlich:
„Ein Mann, der Anfang der 1980er- bis Mitte der 1990er-Jahre bei einer Pflegefamilie im Burgenland untergebracht war und dort auch Gewalt erlitten hatte, stellte vor Kurzem einen Antrag auf Heimopferrente. Der Antragsteller ist derzeit noch berufstätig, weshalb er seinen Antrag (vorerst) auch als Feststellungsantrag einbrachte.
Ein Verweis auf die Möglichkeit der Beantragung einer Pauschalentschädigung beim Land Burgenland sowie eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Opferschutzstelle, der Bgld. Kinder- und Jugendanwaltschaft, ergab jedoch, dass mangels finanzieller Ressourcen derzeit keine Pauschalentschädigungen an ehemalige Gewaltopfer ausgezahlt werden.
Es ist derzeit auch ungewiss, wann mit einer Wiederaufnahme der Entschädigungsleistungen an ehemalige Heim- bzw. Gewaltopfer im Burgenland gerechnet werden kann.“
Die FPÖ hat auf Basis dieses Berichts einen Antrag im Landtag eingebracht: „Wiedereinführung der Auszahlung von Einmalentschädigungen an ehemalige Gewaltopfer gemäß Heimopferrentengesetz.“
Die Volksanwaltschaft hält unmissverständlich fest, dass budgetäre Einsparungen nicht zulasten ehemaliger Gewaltopfer gehen dürfen.
Umso befremdlicher ist die Argumentation der SPÖ, man habe einen Fall erfunden, um Aufmerksamkeit zu erregen. Auch die Stellungnahme der Patientenanwaltschaft Burgenland bzw. der Stabsabteilung Verfassung und Recht geht am Kern des Berichts vorbei, indem sie mit Fallzahlen argumentiert.
Wiesler dazu: „Ob vier Anträge oder vierzig – es geht um jeden einzelnen Menschen, der Leid erfahren hat. Der Staat hatte eine Aufsichtspflicht. Wenn diese versagt hat, trägt er Verantwortung.“
Abschließend betont Wiesler: „Wir sind der SPÖ mit einem Abänderungsantrag entgegengekommen, bei dem in der Beschlussformel lediglich ein Wort geändert wurde, um klarzustellen, dass wieder ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen sind. Wer meint, es seien genügend Mittel vorhanden, obwohl bislang keine budgetären Mittel vorgesehen waren, ignoriert die Faktenlage. Wir haben nichts Überzogenes verlangt.“
Das Verhalten der SPÖ in dieser Frage bleibt jedenfalls grotesk. Einen klar dokumentierten Bericht der Volksanwaltschaft in Zweifel zu ziehen, der schwarz auf weiß festhält, dass derzeit keine Einmalentschädigungen ausbezahlt werden, und gleichzeitig den Überbringer dieser Fakten der Erfindung zu bezichtigen – das ist eine Vorgangsweise, die man ganz klar nur als skurril bezeichnen kann.