„Kaum ist das Ausschreibungschaos beim AMS öffentlich geworden, folgt bereits der nächste fragwürdige Vergabefall im roten Machtbereich“, kritisiert FPÖ-Klubobmann Christian Ries die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts zur Ausschreibung der VBB.
Das Gericht erklärte die Aufforderung zur Abgabe des Letztangebots für nichtig. Der Grund ist bemerkenswert: Während die ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen den Einsatz eigener Busse zuließen, wurde später plötzlich verlangt, ausschließlich mit Fahrzeugen der VBB zu fahren. Die Verkehrsbetriebe müssen nun im Verfahren zurückgehen und auf dieser Grundlage eine neue Zuschlagsentscheidung treffen
„Eine Ausschreibung ist kein Wunschkonzert, bei dem man während des laufenden Verfahrens die Spielregeln verändert. Ein Anbieter muss von Beginn an wissen, welche Fahrzeuge er einsetzen darf, welche Kosten er kalkulieren muss und auf welcher Grundlage sein Angebot bewertet wird“, so Ries
Für den FPÖ-Klubobmann fügt sich der Vorgang in ein zunehmend bedenkliches Bild: „Beim AMS entstand bereits der Eindruck, dass Ausschreibungen so angelegt und nachgebessert wurden, dass am Ende möglichst nur der gewünschte Anbieter zum Zug kommen kann. Nun erleben wir bei einer Landesgesellschaft erneut nachträgliche Änderungen und Bedingungen, die offenbar nicht einmal eindeutig festlegen, ob ein Unternehmer mit den eigenen Bussen fahren darf oder jene des Landes verwenden muss.
Wenn öffentliche Auftraggeber Ausschreibungsbedingungen nachträglich verändern, schadet das dem freien Wettbewerb und dem Vertrauen der Unternehmen in faire Verfahren. „Es muss ausgeschlossen sein, dass Ausschreibungen zuerst passend gemacht und anschließend so lange verändert werden, bis das gewünschte Ergebnis herauskommt. Öffentliche Vergaben müssen transparent, nachvollziehbar und für alle Anbieter gleich sein“, fordert Ries
Geradezu grotesk sei die Darstellung der VBB, wonach man sich durch die Entscheidung „im Grunde bestätigt“ sehe: „Wer vom Landesverwaltungsgericht gezwungen wird, einen wesentlichen Verfahrensschritt neu aufzurollen, wurde nicht bestätigt. Er wurde wegen eines Fehlers zurückgeschickt."
Auch die Aufforderung zur Abgabe eines Letztangebots hinterlasse einen schalen Eindruck: „Bei einer Landesgesellschaft muss ein Vergabeverfahren nach klaren und überprüfbaren Regeln ablaufen. Die Frage ‚Was ist letzter Preis?‘ gehört auf den Basar – aber nicht in die Vergabepraxis eines öffentlichen Unternehmens.
Ries fordert daher eine vollständige Offenlegung des Verfahrensablaufs und der vorgenommenen Änderungen: „Die Landesregierung muss erklären, wer diese Ausschreibung vorbereitet, wer die Änderung angeordnet und wer sie rechtlich geprüft hat. Nach den wiederholten Vergabepannen reicht es nicht mehr, jeden Einzelfall kleinzureden. Wir wollen wissen, ob hinter diesem Chaos nicht bereits schon ein System steckt."