16. September 2026

FPÖ Grandits & Whitfield: Rechnungshofbericht zeigt schwere Mängel bei Geschäftsführungsverträgen

Rechnungshofsprecher LAbg. Mag. Thomas Grandits sieht im aktuellen Bericht des Burgenländischen Landesrechnungshofes zu den Geschäftsführungsverträgen im Konzern der Landesholding Burgenland dringenden Handlungsbedarf: „Der Rechnungshofbericht zeigt klar, dass bei Ausschreibungen, Gehältern, Zielvereinbarungen und Prämien zu oft nicht nach den vorgesehenen Regeln gearbeitet wurde. Das muss sich ändern.“

Besonders deutlich sind die Defizite bei der Bestellung von Geschäftsführern: Von 50 überprüften Unternehmen führten nur 32 Prozent sowohl eine öffentliche Ausschreibung als auch eine Eignungsprüfung durch. Bei jeweils 34 Prozent erfolgte dies nur teilweise oder gar nicht.

Ein konkretes Beispiel liefern die Verkehrsbetriebe Burgenland: Dort wurde der Geschäftsführer im August 2021 ohne vorherige öffentliche Ausschreibung bestellt, obwohl der Rechnungshof festhielt, dass das Stellenbesetzungsgesetz für diese Bestellung keine entsprechende Ausnahme vorsah.

Auch bei den Vergütungen und Zielvereinbarungen zeigt der Bericht Auffälligkeiten. Beanstandungen gab es unter anderem bei 30,9 Prozent der Grundgehälter, 47,3 Prozent der Zielvereinbarungen und 32,7 Prozent der Zielbewertungen.

Für LAbg. Michelle Whitfield zeigen die Feststellungen vor allem Schwächen bei der finanziellen Steuerung und Kontrolle des Konzerns: „Besonders bedenklich ist, dass der Rechnungshof bei der Landesholding selbst einen finanziellen Mehraufwand ohne erkennbaren Vorteil feststellt. Auch Prämien wurden teilweise ausbezahlt, obwohl entsprechende Zielnachweise fehlten. Gerade eine Holding muss ihre Beteiligungen wirksam steuern und kontrollieren. Es muss klar nachvollziehbar sein, wer finanzielle Entscheidungen trifft, wer diese kontrolliert und wer dafür Verantwortung trägt.“

Grandits und Whitfield abschließend: „Der Rechnungshofbericht ist ein klarer Auftrag, die bestehenden Abläufe zu überprüfen und aus den aufgezeigten Fällen konkrete Konsequenzen zu ziehen. Die Empfehlungen des Landesrechnungshofes dürfen nicht folgenlos bleiben.“

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