Der Europäische Gerichtshof hat heute, Dienstag, ein wegweisendes Urteil zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz gefällt. In der Rechtssache C-148/22 Commune d’Ans entschieden die Höchstrichter, dass es zulässig ist, Angestellten das Tragen eines religiösen Kopftuchs während der Arbeit zu verbieten.
FPÖ-LGF Rudolf Smolej begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich: "Österreich und unser Burgenland ist ein zutiefst christlich geprägtes Land mit einer starken christlichen Tradition. Die christlichen Kirchen sind als Teil unserer kulturhistorischen Identität zu sehen und zu fördern. Gleichzeitig ist Religiosität als Privatsache zu betrachten. Mit anderen Worten: Überall dort, wo Gebietskörperschaften (Staat, Land, Gemeinden, usw.) sowie ausgelagerte Unternehmen als Arbeitgeber auftreten, sollte von der nun geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, das demonstrative Tragen des Kopftuches zu untersagen“, so Smolej.
Die FPÖ Burgenland werde die Anwendung eines entsprechenden Verbots jedenfalls rechtlich prüfen lassen. Gleichzeitig fordern die Freiheitlichen Landeshauptmann Doskozil auf, die entsprechenden Schritte für ein burgenlandweites Kopftuchverbot zu setzen.