– „Fixzinsen, Transparenz und keine Spekulation“ verspricht die SPÖ Burgenland derzeit auf einem Wohnbau-Sujet. Für FPÖ-Klubobmann Christian Ries ist diese Kampagne vor allem eines: „eine politische Selbstanklage“.
„Die SPÖ fordert plakativ Transparenz, verweigert aber dort, wo sie selbst entscheiden könnte, eine klare und nachvollziehbare Zweckbindung. Sie spricht von leistbarem Wohnen, lässt aber offen, ob die unter dem Titel Wohnbauförderung eingehobenen Beiträge tatsächlich vollständig beim Wohnbau ankommen. Wer so plakatiert, muss sich auch an seinen eigenen Forderungen messen lassen“, erklärt Ries.
Im Landesvoranschlag 2026 sind Einnahmen von 39,5 Millionen Euro aus dem Wohnbauförderungsbeitrag vorgesehen. Dennoch besteht im Burgenland keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung, diese Einnahmen ausschließlich für Wohnbauförderung und sozialen Wohnbau einzusetzen. Eine transparente Eins-zu-eins-Abrechnung der Mittel gibt es ebenfalls nicht.
„Die SPÖ nimmt jährlich rund 40 Millionen Euro unter dem Titel der Wohnbauförderung ein, verweigert aber die gesetzliche Garantie, dass dieses Geld auch beim Wohnbau ankommt. Genau diese Garantie fordert die FPÖ: Jeder Euro aus dem Wohnbauförderungsbeitrag muss zweckgebunden für leistbares Wohnen verwendet werden.“
Der Wohnbauförderungsbeitrag werde zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. „Dieser Beitrag heißt nicht zufällig Wohnbauförderungsbeitrag. Er wird den arbeitenden Menschen und den Betrieben für einen klaren, sozialen Zweck abverlangt und darf nicht als frei verfügbares Geld im allgemeinen Landesbudget enden, um dort die zahlreichen roten Budgetlöcher zu stopfen“, so Ries.
Der Untersuchungsausschuss habe zudem einen weitgehenden fachlichen Konsens erbracht: Mehrere voneinander unabhängige Auskunftspersonen hätten bestätigt, dass eine ausreichend dotierte, objektbezogene Wohnbauförderung die Finanzierungskosten gemeinnütziger Bauvereinigungen und damit unmittelbar die Mieten senkt. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der Zweckbindung liegen in wesentlichen Bereichen in der Verantwortung des Landes.
Besonders deutlich sei die Aussage der Wohnbauexpertin Isabella Stickler gewesen. Bei vergleichbaren Wohnbauprojekten lägen die Startmieten in Niederösterreich aufgrund der dortigen Wohnbauförderung um rund vier bis 4,50 Euro pro Quadratmeter niedriger. Bei einer 75 Quadratmeter großen Wohnung entspreche das einer monatlichen Entlastung von 300 bis 337,50 Euro.
„Das ist keine kosmetische Maßnahme, sondern eine drastische Entlastung. Werden gemeinnützige Bauträger nicht ausreichend durch niedrig verzinste Landesmittel unterstützt, müssen sie sich teurer am Kapitalmarkt finanzieren. Diese Kosten tragen am Ende die Mieter. Die SPÖ kennt diesen Zusammenhang, ignoriert aber den wirksamsten Hebel, den sie selbst in der Hand hält“, kritisiert Ries.
Geradezu grotesk sei auch die Forderung der SPÖ nach „unabhängiger Kontrolle statt Scheinkontrollen“. „Im Untersuchungsausschuss haben SPÖ und Grüne zunächst ausgerechnet jene Akten blockiert, die für eine vollständige Kontrolle der Landesaufsicht notwendig waren. Erst das Landesverwaltungsgericht musste feststellen, dass dieser Mehrheitsbeschluss rechtswidrig war. Wer Aufklärung gerichtlich erzwingen lässt, sollte mit dem Wort Transparenz etwas sparsamer umgehen“, erklärt der FPÖ-Klubobmann.
Die FPÖ fordert daher eine Änderung des burgenländischen Landesrechts, mit der sämtliche Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag verbindlich dem Wohnbau, der Sanierung und der Schaffung leistbaren Wohnraums gewidmet werden. Zusätzlich müsse jährlich offengelegt werden, wie viel eingenommen und wofür jeder einzelne Euro verwendet wurde.
„Über Änderungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und klare Regeln für Ausnahmegeschäfte oder sogenannte Anlegerwohnungen muss der Bund entscheiden. Ob SPÖ und ÖVP dort tatsächlich den notwendigen Ehrgeiz entwickeln, wird sich zeigen, sind ihnen doch die Mehrzahl der Gemeinnützigen Bauvereinigungen parteipolitisch zuordenbar. Die Zweckbindung des Wohnbauförderungsbeitrages können wir aber im Burgenland selbst beschließen. Dafür braucht es keine Arbeitsgruppe, keinen Bund und keine weitere Werbekampagne, sondern nur den politischen Willen“, schließt Ries.