Nach diesem Höchstgerichtsurteil hofft FPÖ-Landesgeschäftsführer Rudolf Smolej auf mehr Sachlichkeit & Toleranz, statt Klagsfluten.
Klar formuliert das Gericht auch, dass eine einseitige Opferrolle nach politischer Provokation nicht angemessen ist:
"Wer in Fragen der politischen Haltung gezielt Einfluss nehmen will, muss das Risiko öffentlicher, auch scharfer abwertender Kritik seiner Ziele auf sich nehmen und Polemik gegen seine Person hinnehmen."
Als „Sieg der Vernunft und der Verhältnismäßigkeit“ bezeichnet der Landtagsabgeordnete und Geschäftsführer Rudolf Smolej, die aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum rechtlichen Status von Social-Media-„Likes“. Der OGH hat am 27.07.2026 neuerlich klargestellt, dass das bloße Vergeben eines „Gefällt mir“-Klicks unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar nicht automatisch als rechtlich relevante Ehrenbeleidigung gewertet werden kann. Der Freiheitliche Politiker ist zufrieden: "Ein digitaler Daumen darf die Justiz nicht lahmlegen!"
„Das Höchstgericht setzt hier eine ganz wichtige rote Linie gegen den Missbrauch unserer Justiz als Waffe" , betont Smolej. Der konkrete Fall zeige deutlich, dass ein flüchtiges Like von Betrachtern oft nur als Ausdruck einer allgemeinen Antipathie verstanden wird, anstatt als bewusste, rechtswidrige Zustimmung zu einer konkreten Beschimpfung.
Smolej betont: "Es ist ein wichtiger Schritt und scheint auch Praxis zu werden, um Klagsdrohungen zu stoppen und damit die Meinungsfreiheit zu schützen!"
Hintergrund des Verfahrens war ein heftiger Kommentar im Netz, bei dem die Klägerseite auch gegen User vorging, die kritische Kommentare lediglich geliked hatten. „Anstatt den digitalen Raum mit einer Welle an zivilrechtlichen Massenklagen und existenzbedrohenden Kostennoten zu überziehen, braucht es wieder Augenmaß und Toleranz“, so der FP Landesgeschäftsführer weiter.
„Die Meinungsfreiheit und ein realistischer Blick auf das Nutzungsverhalten im Internet müssen geschützt werden. Niemand darf finanziell ruiniert werden, nur weil er vielleicht etwas unbedacht ein digitales Handzeichen gesetzt hat.“
Smolej schließt mit einem klaren Rat an die User: Vor dem Klick kurz innehalten und den Inhalt des Kommentars genau lesen. „Der Leitsatz lautet weiterhin: Ein Like ist nicht automatisch eine Beleidigung, aber ein umsichtiger Umgang im Netz schützt vor bösen Überraschungen. Man sollte aber ebenfalls dieses mit Augenmaß gefasste Erkenntnis akzeptieren, anstatt von Akzeptanz zu sprechen und sofort Gegenschritte einzuleiten“, so Smolej abschließend.