„Im Bereich der Bedarfszuweisungen fehlt im Burgenland nach wie vor ein gesetzlich geregelter Rahmen. Die derzeitige Praxis, in der Anträge nicht einmal verpflichtend schriftlich eingebracht werden müssen, ist nicht mehr zeitgemäß – und widerspricht dem Prinzip der Gleichbehandlung“, betont Klubobmann LAbg. Norbert Hofer. Gemeinsam mit seinem Stellvertreter und Gemeindesprecher LAbg. Markus Wiesler fordert er ein Ende der intransparenten Vergabepraxis und die Einführung klarer rechtlicher Standards für Förderansuchen.
Ein entsprechender Antrag des Freiheitlichen Landtagsklubs zur Schaffung eines landesgesetzlichen Regelwerks für die schriftliche Einbringung von Ansuchen auf Gewährung von Bedarfszuweisungen wurde im zuständigen Ausschuss zuletzt vertagt – und das, obwohl der Rechnungshof selbst diese gesetzliche Regelung ausdrücklich empfohlen hat, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln zu verbessern.
Fördervergabe braucht Regeln – keine Hinterzimmerentscheidungen
„Fördergelder dürfen kein Gnadenakt auf Zuruf sein. Es braucht ein geregeltes Verfahren mit klaren Kriterien und einheitlichen Einreichmodalitäten – und zwar auf gesetzlicher Basis“, stellt Hofer klar. Bedarfszuweisungen seien ein zentrales Instrument der öffentlichen Mittelvergabe an Gemeinden – und genau deshalb müsse das Verfahren nachvollziehbar, transparent und fair gestaltet sein.
„Jede Gemeinde im Burgenland muss wissen, unter welchen Bedingungen ein Ansuchen eingebracht werden kann – unabhängig davon, wer im Land regiert oder auf welcher Ebene jemand politisch vernetzt ist“, ergänzt KO-Stv. und Gemeindesprecher Markus Wiesler.
Derzeitige Praxis öffnet Willkür Tür und Tor
Aktuell erfolgt die Antragstellung im Burgenland oftmals formlos, teilweise sogar mündlich. Es gibt weder eine gesetzlich definierte Form noch standardisierte Inhalte. „Diese Praxis lädt zur politischen Einflussnahme ein und verhindert objektive Kontrolle“, so Wiesler. Eine Regelung auf Gesetzesebene sei daher unumgänglich, um Rechtssicherheit und
Gleichbehandlung zu gewährleisten – ganz im Sinne der Kritik und Empfehlung des Rechnungshofs, der bereits auf die fehlende rechtliche Grundlage und die damit verbundenen Risiken hingewiesen hat.
Die zentralen Forderungen des FPÖ-Antrags:
· Verpflichtende schriftliche Antragstellung für Bedarfszuweisungen
· Einheitliche Formvorgaben zur Sicherstellung von Struktur und Vergleichbarkeit
· Verbindliche Fristen und definierte Bearbeitungsstandards
· Klare Dokumentationspflichten für alle Entscheidungsschritte
· Veröffentlichung aggregierter Bewilligungsdaten, um Transparenz zu schaffen
Hofer & Wiesler: „Vertagung ist ein durchschaubares Manöver“
„Dass SPÖ und Grüne diesen Antrag vertagen, ist ein durchschaubares Manöver. Man scheut Transparenz, weil sie dem eigenen System widerspricht“, so Hofer. Die FPÖ hingegen wolle ein Burgenland, das auf Fairness, Rechtsstaatlichkeit und klaren Regeln basiert.
„Es darf nicht vom politischen Umfeld abhängen, ob ein Ansuchen Aussicht auf Erfolg hat. Genau das wollen wir verhindern – durch klare, nachvollziehbare Verfahren“, so Wiesler.
Die Freiheitlichen fordern die Regierungsparteien auf, die mahnenden Worte des Rechnungshofs ernst zu nehmen und diesen längst überfälligen Schritt nicht weiter hinauszuzögern. „Was wir brauchen, ist ein Ende der Günstlingswirtschaft und ein Anfang der Gerechtigkeit – dafür stehen wir als Freiheitlicher Landtagsklub“, so Hofer und Wiesler abschließend.