Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses betreffend die Aufsicht des Landes Burgenland über gemeinnützige Bauvereinigungen, insbesondere die Wohnbaugenossenschaft „Neue Eisenstädter“ (NE), bringt einen klaren und alarmierenden Befund: Eine wirksame und regelmäßige Kontrolle durch das Land hat nicht stattgefunden.
Drei Auskunftspersonen, darunter Vertreter des Revisionsverbandes sowie ein Experte für das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, zeichnen ein eindeutiges Bild.
Die gesetzlich vorgesehenen Aufsichtsinstrumente wurden über Jahre nicht konsequent genutzt. Prüfungen unterblieben oder blieben, bis auf die Sonderprüfung ab dem Jahr 2024, oberflächlich.
Besonders gravierend ist, dass zentrale Warnsignale bereits früh vorlagen: Bereits im Jahr 2016 wurden auffällige Finanzierungskonditionen festgestellt, insbesondere im Zusammenhang mit Zinssätzen. Dennoch erfolgte keine vertiefte Prüfung durch die Aufsichtsbehörde.
Hinzu kommen Hinweise auf Anlegerwohnungen, die nicht dem gemeinnützigen Zweck entsprechen. Auch diesen wurde jahrelang nicht konsequent nachgegangen.
Am Beispiel der „Neuen Eisenstädter“ zeigt sich dieses Versagen deutlich: Trotz früher Hinweise auf wirtschaftliche Auffälligkeiten blieb eine bereits Jahre früher angebrachte unabhängige Sonderprüfung aus.
Auch die Grundlage späterer Maßnahmen ist rechtlich fragwürdig. Laut Verbandsdirektor des Revisionsverbandes konnte eine „erhebliche Gefahr“ im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes nicht schlüssig nachgewiesen werden. Damit fehlt die rechtliche Basis für die Einsetzung eines Regierungskommissärs.
Zudem traten erhebliche Verfahrensmängel zutage: Ein vom Revisionsverband angestrebter fachlicher Austausch mit dem Landeshauptmann kam nicht zustande. Ebenso wurde die gesetzlich vorgesehene Parteistellung nicht gewährt.
Das Gesamtbild ist klar: Warnsignale wurden ignoriert, Kontrollpflichten nicht wahrgenommen und Verfahren nicht rechtskonform geführt.
„Wenn bereits seit 2015 auffällige Finanzierungskonditionen und Hinweise auf zweckwidrige Nutzung vorliegen und dennoch keine konsequente Kontrolle erfolgt, dann handelt es sich um ein strukturelles Versagen der Aufsichtspflicht“, so Klubobmann Christian Ries.