Zu einem Abstimmungseklat kam es gegen Ende der gestrigen Sitzung des Burgenländischen Landtages. Bereits am Vormittag wurde unter Tagesordnungspunkt 5 ein Antrag der ÖVP, der einen gleichlaufenden FPÖ-Antrag der vergangenen Sitzung wortident wiederholte, zur Abstimmung gebracht, bei dem es um die Abschaffung der als ´Kulturförderungsbeitrag` bezeichneten Landes-ORF-Gebühren ging. Die absolute SPÖ-Mehrheit empfahl im zuständigen Ausschuss die Ablehnung, lehnte diese Empfehlung im Landtag jedoch wiederum einhellig ab, was letztendlich einer Zustimmung zum FPÖ/ÖVP-Antrag gleichkommt.
Mit diesem Beschluss wären alle burgenländischen Haushalte vor eigenen Landes-ORF-Gebühren gefeit und würden sich bares Geld ersparen!
Nach rund 10 Stunden(!) überkam irgendjemanden in der Landtagsdirektion ´Zweifel´, sodass Präsidentin Dunst zu einer neuerlichen Abstimmung greifen wollte. Selbstverständlich konnte die Landtagspräsidentin weder erklären worin ihre ´Zweifel´ bestünden, noch warum diese ´Zweifel´ - es machte scherzhalber bereits der Kunstbegriff „Sickerzweifel“ die Runde - 10 Stunden brauchte, um in ihr heranzureifen.
Als Folge dieser willkürlichen Abstimmungswiederholung verließen die Fraktionen von FPÖ und ÖVP unter Protest den Sitzungssaal.
Dazu FPÖ-LAbg Landesparteiobmann Petschnig: „Es ist absolut inakzeptabel, eine Abstimmung so oft wiederholen zu wollen, bis einem das Ergebnis passt! Mir ist gleichgültig, ob es im SPÖ-Klub oder in der Landtagsdirektion Koordinationsprobleme gibt: Die Mehrheit hat entschieden, die burgenländischen Haushalte von diesen lästigen Landes-ORF-Gebühren zu befreien. Und ich bestehe darauf, dass dieser Beschluss auch umgesetzt wird!“.
Sollte die wohl mit höchster Wahrscheinlichkeit verfassungswidrige zweite Abstimmung doch als gültig angesehen werden, bietet die FPÖ der ÖVP den Gang zum Verfassungsgerichtshof an: „Derartigen undemokratischen Umtrieben muss entschlossen Einhalt geboten werden!“, schloss Petschnig