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04. März 2026

Energieunabhängigkeit darf kein Marketingbegriff sein

LAbg. Waldmann: „Das Burgenland braucht eine ehrliche Bilanz und volle Transparenz!“

„75 Prozent Energieunabhängigkeit klingen gut in einer Presseaussendung. Entscheidend ist aber, was diese Zahl tatsächlich bedeutet“, stellt Energiesprecher LAbg. Sandro Waldmann klar.

In der aktuellen Aussendung der Burgenland Energie wird von einem Anstieg der Energieunabhängigkeit von rund 50 auf 75 Prozent gesprochen. Für Waldmann ist hier eine klare Definition notwendig: „Bezieht sich diese Zahl ausschließlich auf eine rechnerische Strom-Jahresbilanz oder auf den gesamten Energiebedarf unseres Landes? Echte Energieunabhängigkeit umfasst Strom, Wärme, Treibstoffe und Industrieversorgung und nicht nur Windkraft und Photovoltaik.“

Gerade in Zeiten internationaler Krisen werde deutlich, dass Österreich und damit auch das Burgenland weiterhin stark von internationalen Märkten abhängig seien. „Wenn wir tatsächlich bereits zu 75 Prozent energieunabhängig sind, stellt sich die berechtigte Frage, warum uns geopolitische Entwicklungen bei Gas und Strom weiterhin massiv treffen. Das zeigt, dass eine Strombilanz allein noch keine echte Energieunabhängigkeit bedeutet.“

Auch die geplanten Speicherprojekte ordnet Waldmann sachlich ein. Bis 2026 sollen rund 700 Megawattstunden Batteriespeicher errichtet werden. „Speicher sind wichtig für die Netzstabilität. Aber man muss die Größenordnung ehrlich einordnen: Sie ersetzen keine dauerhafte Grundlast und schaffen keine vollständige Versorgungssicherheit für Haushalte und Betriebe. Energiepolitik braucht technischen Hausverstand statt Schlagzeilen.“

Besonders deutlich wird der Unterschied zwischen werblicher Darstellung und tatsächlicher Vertragslage beim beworbenen 10-Cent-Strompreis. Laut den vorliegenden Vertragsdetails handelt es sich dabei um einen Netto-Energiepreis, also ausschließlich um den Arbeitspreis für jene Strommengen, die innerhalb der Energiegemeinschaft tatsächlich erzeugt und zugeteilt werden.

Netzkosten, Steuern, Abgaben sowie weitere gesetzliche Preisbestandteile sind davon nicht umfasst und kommen zusätzlich hinzu. Der beworbene Preis gilt somit nicht für den Gesamtstrompreis, den Haushalte am Ende tatsächlich bezahlen.

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