Im Schulterschluss reichen FPÖ und ÖVP heute eine Verfassungsklage ein, um die rückwirkende Streichung des Entschädigungsanspruchs rückgängig zu machen. Sie fordern die sofortige Rücknahme der Novelle des Burgenländischen Straßengesetzes und die vollständige Wiederherstellung der finanziellen Rechte aller Gemeinden – denn starke Kommunen sind das Rückgrat unserer Regionen.
„Das Land entzieht den Gemeinden Mittel, die ihnen für bereits erbrachte Leistungen zustehen – und das ausgerechnet in einer Zeit, in der viele Kommunen um ihr finanzielles Überleben kämpfen. Diese rückwirkende Novelle ist nicht nur ungerecht, sondern aus unserer Sicht klar verfassungswidrig“, betont FPÖ-Klubobmann Ing. Norbert Hofer.
ÖVP-Klubobmann Bernd Strobl erklärt das Einbringen der Verfassungsklage wie folgt: „Mit der ersatzlosen Streichung des Entschädigungsanspruchs im Burgenländischen Straßengesetz hat die Landesregierung einen Faustschlag ins Gesicht unserer Gemeinden gesetzt – diesen Akt politischer Willkür und die Schwächung kommunaler Eigenständigkeit nehmen wir nicht hin.“
Zum Burgenländischen Straßengesetz hat inzwischen auch der Verwaltungsgerichtshof die außerordentliche Revision des Landes Burgenland zugunsten der Gemeinde Ollersdorf abgewiesen. „Recht bekommt, wer Recht hat – das wurde bereits zweimal bestätigt, und nun wird der Verfassungsgerichtshof das Recht der Gemeinden wieder bestätigen“, ist Bernd Strobl überzeugt.
Freiheitliche und Volkspartei fordern deshalb die sofortige Rücknahme der Novelle, die Wiederherstellung des Entschädigungsanspruchs und insgesamt mehr Respekt vor der kommunalen Eigenständigkeit. Starke Gemeinden seien „das Rückgrat unserer Regionen – und kein Sparbuch der Landesregierung“. Abschließend richteten Hofer und Strobl einen Appell an die Rot-Grüne-Landesregierung: „Stellen Sie die Rechte der Gemeinden umgehend wieder her, bevor der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung für sie trifft.“