Auf Initiative des 2. Landtagspräsidenten LAbg. Hans Tschürtz brachte der Freiheitliche Landtagsklub Burgenland einen Antrag ein, der eine langjährige soziale Ungerechtigkeit ins Zentrum rückt: Die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Witwen- und Witwerpensionen soll ersatzlos abgeschafft werden. Derzeit werden 5,1 % vom Bruttobezug als Krankenversicherungsbeitrag abgezogen – und das selbst dann, wenn die Hinterbliebenenpension die einzige Einkommensquelle darstellt.
„Diese Beitragspflicht ist ein unsozialer Akt gegen jene, die nach dem Verlust ihres Partners ohnehin schon alles verloren haben. Es kann nicht sein, dass der Staat in so einer Situation auch noch mitkassiert. Das ist weder menschlich noch gerecht“, kritisiert Klubobmann LAbg. Ing. Norbert Hofer.
Die derzeitige gesetzliche Regelung behandelt die Hinterbliebenenpension wie ein reguläres Erwerbseinkommen. Das geht völlig an der Lebensrealität vorbei. Denn gerade ältere Menschen – vor allem Frauen – haben oft keine eigene Pension und sind auf die Witwen- oder Witwerpension angewiesen, um über die Runden zu kommen. Durch den Abzug des Krankenversicherungsbeitrags wird ihnen ein Teil dieser ohnehin geringen Leistung entzogen.
„Wir sprechen hier von Menschen, die jahrzehntelang zur Gesellschaft beigetragen haben – sei es durch Erwerbsarbeit, Familienarbeit oder Pflege. Sie verdienen Respekt und Sicherheit – keine zusätzlichen Belastungen“, betont die freiheitliche Sozialsprecherin LAbg. Michaela Brandlhofer.
Auch der Initiator des Antrags, LAbg. Hans Tschürtz, unterstreicht die Notwendigkeit dieser Maßnahme: „Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten dürfen wir nicht wegsehen, wenn der Staat jenen Menschen etwas wegnimmt, die ohnehin mit dem Existenzminimum auskommen müssen. Der Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen bei Witwen- und Witwerpensionen ist ein Schlag ins Gesicht für viele ältere Menschen – das muss aufhören. Es ist eine Frage der sozialen Verantwortung und des Anstands, hier endlich zu handeln.“
Die FPÖ verweist in diesem Zusammenhang auch auf frühere Initiativen auf Bundesebene: So haben unter anderem Mag. Christian Ragger, Rosa Ecker und Herbert Kickl im Nationalrat entsprechende Anträge eingebracht (z.B. 3168/A(E), XXVII. GP), um genau diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Diese Anliegen wurden von der Bundesregierung jedoch bisher ignoriert.
Der nun im Landtag eingebrachte Antrag fordert die Burgenländische Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Gesetzesänderung starkzumachen. Ziel ist es, die Beitragspflicht zur Krankenversicherung auf Hinterbliebenenpensionen vollständig abzuschaffen.
„Wer das Wort Gerechtigkeit in den Mund nimmt, darf nicht zulassen, dass Witwen und Witwer zur Kasse gebeten werden, während sie um ihren Lebenspartner trauern. Die Bundesregierung muss endlich handeln und diese Beitragspflicht streichen – es geht hier um Menschenwürde und soziale Fairness“, so Hofer abschließend.