Im Vorfeld der kommenden Landtagssitzung kündigen Klubobmann LAbg. Ing. Norbert Hofer und LAbg. Mag. Thomas Grandits die Einbringung eines Antrags zur Novellierung des Burgenländischen Parteien-Förderungsgesetzes 2024 an. Ziel ist die Schaffung eines verbindlichen rechtlichen Rahmens, der sicherstellt, dass sämtliche aus öffentlichen Mitteln oder parteiinternen Erträgen finanzierten Mittel und Ressourcen ausschließlich für zulässige parteipolitische Zwecke im Burgenland verwendet werden dürfen.
„Öffentliche Parteienfinanzierung verlangt nach höchster Transparenz und klaren Spielregeln. Die Zweckbindung von Mitteln muss gesetzlich klar definiert und kontrollierbar sein“, so Klubobmann Ing. Norbert Hofer.
Der geplante Antrag sieht eine umfassende Neuregelung vor, die insbesondere die sachgerechte Verwendung von Parteivermögen, die Offenlegung externer Verträge und interner Bezüge sowie ein generelles Spendenverbot für im Landtag vertretene Parteien zum Inhalt hat.
Die wesentlichen Eckpunkte des geplanten Antrags:
· Rechtsverbindliche Zweckbindung: Parteivermögen – insbesondere öffentliche Fördermittel, Mitgliedsbeiträge und Erträgnisse aus parteieigenem Vermögen – dürfen ausschließlich für klar definierte politische Zwecke im Burgenland verwendet werden. Sachfremde Verwendungen sollen gesetzlich untersagt und sanktioniert werden.
· Verbot von Parteispenden: Geldspenden an im Landtag vertretene Parteien sollen grundsätzlich untersagt werden. Zulässig bleiben lediglich geringfügige, ortsübliche Sachzuwendungen im Rahmen gemeinnütziger oder parteiöffentlicher Veranstaltungen, wie etwa Tombolas bei Ortsfesten. Für nicht im Landtag vertretene Parteien ist eine Ausnahmeregelung bis zu 200 Euro pro Spender für wahlkampfrelevante Zwecke vorgesehen.
· Regelung der Nutzung von Infrastruktur: Die Nutzung von Parteiräumlichkeiten, technischer Ausstattung und Fahrzeugen – unabhängig davon, ob im Eigentum, gemietet oder geleast – ist ausschließlich auf parteipolitische Zwecke im Burgenland zu beschränken. Für alle Fahrzeuge ist ein Fahrtenbuch zu führen.
· Verpflichtende Offenlegung externer Verträge und interner Bezüge: Verträge mit externen Dienstleistern wie Beratern, Agenturen oder Experten, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, sollen vollständig offenzulegen sein – ebenso wie die Bezüge von leitenden Parteiangestellten.
· Transparenz bei Inseraten und Druckkostenbeiträgen: Medienleistungen, die aus Parteivermögen oder Fördermitteln finanziert werden, sind im Hinblick auf Medium, Erscheinungszeitraum, Auflage und Kosten offen zu legen.
· Erweiterte Prüfrechte für den Landesrechnungshof: Der Landesrechnungshof soll ausdrücklich mit der Kontrolle der zweckgemäßen Mittelverwendung, der Einhaltung der Transparenzverpflichtungen und der organisatorischen Umsetzung der Zweckbindung betraut werden. Die Prüfberichte sind dem Landtag vorzulegen und öffentlich zugänglich zu machen.
„Unser Ziel ist ein sachlich fundierter, gesetzlich klar definierter Rahmen, der für alle politischen Parteien gilt und die Integrität des politischen Systems im Burgenland nachhaltig stärkt“, betont LAbg. Mag. Thomas Grandits.
Die Einbringung des Antrags ist für die nächste Sitzung des Burgenländischen Landtags vorgesehen.